Frage zu Liftkosten und "Manipulationsgebühr"

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veryfine
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Frage zu Liftkosten und "Manipulationsgebühr"

Beitrag von veryfine » 10.02.2019, 22:00

Frage 1

Mir werden gemeinsam mit der Miete und den Betriebskosten monatlich Liftkosten zur Zahlung vorgeschrieben (ist explizit angeführt mit ca. 10 Euro monatlich). Der Lift in unserem Wohnhaus ist nur mit Schlüssel nutzbar bzw. zugänglich. Auf Anfrage an meinen Vermieter könnte ich mir einen Schlüssel ohne zusätzliche Kosten abholen. Auf weka.at (Link unten) habe ich nun gelesen, dass der Vermieter keine Liftkosten verrechnen darf, wenn es sich um keine Gemeinschaftsanlage handelt, und ein Schlüsselbetrieb schließe die Annahme aus, dass es sich um eine Gemeinschaftsanlage handelt.

Meine Frage: Ist es legitim, dass mir mein Vermieter Liftkosten verrechnet, auch wenn ich keinen Schlüssel besitze (den ich mir aber, angemerkt, kostenfrei abholen könnte). Und falls es nicht legitim ist, wie soll ich meinen Vermieter darauf ansprechen?

https://www.weka.at/wohnrecht/News/Bete ... Liftkosten

Frage 2

Weiters wird mir monatlich 1 Euro "Manipulationsgebühr verrechnet. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass auch dies nicht (mehr) zulässig ist. Auch hier die Frage ob das zulässig ist.



Heron
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Re: Frage zu Liftkosten und "Manipulationsgebühr"

Beitrag von Heron » 11.02.2019, 17:49

Eingangs sollte geklärt werden, ob auf Ihr Mietverhältnis das MRG voll anwendbar ist.

Im zitierten Text sind mit „Schlüsselbetrieb“ solche Anlagen gemeint, bei denen der Kreis der Benutzer eingeschränkt ist (auf jene, die sich an den Errichtungskosten beteiligt haben). Dass der Lift mittels Schlüssel/Chip bedient wird, kann durchaus nachvollziehbare Gründe haben, um Missbrauch/Verschmutzung durch Hausexterne zu verhindern und muss nicht zwingend einen eingeschränkten Nutzerkreis bedeuten – zum Beispiel in Fällen, wenn allen Mietern (idR bei Anmietung) ein Liftschlüssel zur Verfügung gestellt/angeboten wird. Im ersten Schritt wäre also zu eruieren, ob einzelne Mieter/Eigentümer von vornherein von der Benützung rechtlich ausgeschlossen sind (zB weil sie bei einer nachträglichen Errichtung sich nicht an den Kosten beteiligten und auf eine Benützungsmöglichkeit verzichteten) und somit ein eingeschränkter Nutzerkreis vorläge. Sollten Sie bzw. andere Mieter einen angebotenen Liftschlüssel abgelehnt haben (zB weil die Liftbenützung mittels Schlüssels zu umständlich wäre) oder trotz Liftschlüssel den Lift faktisch nicht benutzen, würde das nicht den Charakter einer Gemeinschaftsanlage ändern.

Manipulationsgebühren sind nicht Teil des gesetzlichen Betriebskostenbegriffs im Sinne des § 21 MRG, der im Vollanwendungsbereich des MRG die dem Mieter verrechenbaren Betriebskosten abschließend regelt. Zur Geltendmachung im Schriftweg schauen Sie sich nach Vorlagen zB auf der Seite der Arbeiterkammer oder Mietervereinigung um.

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