Sachverständiger

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Maiglöckchen
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Sachverständiger

Beitrag von Maiglöckchen » 07.02.2019, 15:01

Mein Durchlauferhitzer wurde regelmäßig gewartet. Trotzdem habe ich jetzt einen Wasserschaden. In der Not rief ich einen Installateur. Dieser gab an ich könnte den Durchlauferhitzer noch benützen, allerdings könnte der Schaden wieder auftreten. Kaum war er weg fing das Gerät wieder an zu tropfen. Ich habe wirklich sehr den Verdacht dass ich wissentlich zum Narren gehalten wurde. Daher würde ich gern einen Sachverständigen ein Gutachten erstellen lassen. Wird das sehr teuer?
Auch mit der Hausverwaltung habe ich mich in Verbindung gesetzt. Ich wurde abgewimmelt, denn es sei eine Wohnung der Kategorie C und daher sei Wiener Wohnen nicht zuständig.
Aber wie oben erwähnt, ich möchte nichts reparieren lassen bevor ich nicht ganz sicher bin wer an diesem Schaden schuld ist. Dieses Recht habe ich doch, oder eben nicht?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.



Heron
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Re: Sachverständiger

Beitrag von Heron » 07.02.2019, 20:49

War der Durchlauferhitzer bei Anmietung schon vorhanden oder wurde erstmalig durch Sie eine Warmwasserbereitungsanlage montiert?

Sie haben gegenüber dem Unternehmer Gewährleistungsrechte. Bevor ich einen Sachverständigen beauftrage, für den nicht unerhebliche Kosten anfallen, würde ich den ausführenden Installateur raschestmöglich kontaktieren und unter Hinweis auf die Gewährleistungsrecht und Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate zur Mangelbehebung bzw. fachgerechten Reparatur auffordern. Erst wenn dieser sich weigert eine Verbesserung vorzunehmen, ist es sinnvoll, weitere Schritte anzudenken.

Gerade bei älteren Geräten kann es sein, dass trotz laufender Wartung Bauteile defekt werden. Die diesfalls entstehenden Rechte sind hier zusammengefasst: https://mietervereinigung.at/News/841/3 ... kt-Was-nun

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Maiglöckchen
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Re: Sachverständiger

Beitrag von Maiglöckchen » 11.02.2019, 01:33

Danke für ihre Antwort. Im Mietvertrag steht die Warmwasseranlage drin. Zwischendurch wurde sie kaputt und mein Mann ließ sie austauschen. Nun ist mein Mann gestorben und mir blieb nichts anderes übrig als diese Bruchbude zu übernehmen. Hätte nicht gewußt wo ich so schnell eine Wohnung hernehmen sollte.

Der Installateur putzt sich ab und behauptet es sei nichts vereinbart worden. Von der Wartungsfirma wurde ich auch abgewimmelt, sie seien nur für Wartungsarbeiten zuständig.

Heron
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Re: Sachverständiger

Beitrag von Heron » 11.02.2019, 16:40

Nach der seit 01.01.2015 geltenden Regelung trifft den Vermieter im Vollanwendungsbereich des MRG eine Erhaltungspflicht für mitvermietete Wärmebereitungsgeräte. Als mitvermietet gilt das Wärmebereitungsgerät dann, wenn es schon zum Mietbeginn zur Ausstattung des Mietobjekts gehörte und zum Leistungsspektrum des Vermieter zählt. Nach Ihrer Schilderung dürfte dies gegeben sein. Dass Ihre Wohnung aufgrund der übrigen Ausstattungsmerkmale der Kategorie C entspricht, spielt keine Rolle. Ebenso schadet es meines Erachtens nicht, dass Sie im Zuge der Erhaltung der Wärmebereitungsanlage (die Überwälzung der Erhaltungspflicht auf den Mieter war nach alter Rechtslage bzw. Rechtspraxis möglich) den Durchlauferhitzer gegen ein gleichartiges Gerät selbst ausgetauscht haben.

Da Sie Ihrer Wartungspflicht nachgekommen sind, ist der Vermieter am Zug, seine Erhaltungspflicht wahrzunehmen und die Reparatur/Austausch zu beauftragen. Ich würde Ihnen also raten, bei Wiener Wohnen samt Wartungsnachweisen vorstellig zu werden und auf Reparatur des Durchlauferhitzers zu drängen.

Sollte diese abgelehnt werden, wird man den Vermieter schriftlich unter Androhung/Vornahme der Mietzinsminderung auffordern müssen. In Wien wird eine kostenlose Mietrechtsberatung von der Gebietsbetreuung https://www.gbstern.at/themen-projekte/ ... sberatung/ und der Mieterhilfe https://mieterhilfe.at/service/mieterhilfe/ angeboten, die Ihnen dabei behilflich sein können. Zudem finden Sie auf der Seite der Arbeiterkammer Musterbriefe.
Zuletzt geändert von Heron am 12.02.2019, 17:12, insgesamt 1-mal geändert.

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Maiglöckchen
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Re: Sachverständiger

Beitrag von Maiglöckchen » 11.02.2019, 17:36

Ich danke ihnen vielmals, vor allem beeindrucken mich ihre ausführlichen Schilderungen. Genau mit diesem Argument wurde ich eben auch abgewimmelt, weil das so dargestellt wird das ja wir einen Durchlauferhitzer montiert haben. Trotz Hinweis das schon einer drin war, also mitvermietet wurde. Der Link mit der Wohn-und Mietrechtsberatung erscheint mir besonders nützlich. Bei diesen Mieterschutzverbänden wird eine erste kostenlose Beratung angeboten oder erst wenn ein Mitgliedsbeitrag in der Höhe von 55.- Euro entrichtet wird. Und im Falle einer weiteren Betreuung noch ein Kostenzuschuss weil die Mitgliedschaft noch zu kurz ist. Das könnte dann zwei Szenarien ergeben: will man nur eine Erstberatung erhalte ich eventuell nur eine oberflächliche Stellungnahme, also auch ohne die Hinweise die ich glücklicherweise von ihnen bekam :D Könnte mich also irrtümlich zu früh frustrieren lassen. Oder ich muss weitere Hilfe annehmen und erneut Geld locker machen. Wo sich dann die Frage stellt ob die Kosten den nötigen Nutzen erbringen oder ich samt neuem selbstbezahlten Gerät in der Wohnung sitze und auf meinem Konto lacht mich ein großes Loch aus :D Jedenfalls werde ich mich hartnäckig meinem Problem widmen und danke ihnen nochmals recht herzlich.

Vera07
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Re: Sachverständiger

Beitrag von Vera07 » 13.02.2019, 11:12

Es gibt auch Beratungen ohne Mitgliedschaft, z.b. beim VKI https://vki.at/node/217 , was eine gute Möglichkeit ist, kostengünstig abzuklären, ob Verfahren und Mitgliedschaften Sinn machen.
Und andere Mietervertretungen als die Mietervereinigung, wo man nicht gleich doppelt zahlt, wenn man sofort etwas braucht, was ja in der Regel der Fall ist, z.B Mieterschutzverband, Mieterinteressensgemeinschaft, Öst. Mieter und Eigentümerbund.
Eine Mietervertretung auf Vereinsbasis hat auch nur einen eingeschränkten Tätigkeitsumfang, sie dürfen in sog. Außerstreitverfahren vertreten, Schlichtungsstelle in Wien.
Ein solches wäre es, den Vermieter zur Leistung (neuen Durchlauferhitzer) zu zwingen, Betriebskosten und Höhe des Mietzinses zu prüfen und dgl. Bei einem Durchlauferhitzer/Kombitherme kann das u.U. aber ziemlich ungemütlich werden und vor allem in der kalten Jahreszeit tauscht ihn der Mieter oft zunächst auf eigene Kosten oder bezahlt die Reparatur, um nicht in der kalten Wohnung sitzen zu müssen oder kein warmes Wasser zu haben.
In diesem Fall würde ein Anspruch gem. § 1097 ABGB entstehen, der im streitigen Verfahren, also mittels Klage durchzusetzen wäre.
Daneben entsteht auch ein Anspruch auf Mietzinsminderung gem. § 1096 ABGB, welcher unmittelbar, zumindest mittels vorbehalticher Zahlung und Schreiben an den Vermieter, geltend gemacht werden muss, ansonsten geht er rasch verloren.

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wohnrechtsanwalt
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Re:(richtig) Erhaltungspflichten Therme

Beitrag von wohnrechtsanwalt » 16.02.2019, 09:58

und falls alles nicht weiterhilft, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Die Rechtsanwaltskammern bieten auf ihren webseiten Hilfe bei der Suche nach Rechtsanwälten mit Interessensschwerpunkt Mietrecht. 8)

mariamagdelena
Beiträge: 1
Registriert: 10.09.2021, 13:44

Re: Re:(richtig) Erhaltungspflichten Therme

Beitrag von mariamagdelena » 10.09.2021, 13:55

wohnrechtsanwalt hat geschrieben:
16.02.2019, 09:58
und falls alles nicht weiterhilft, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Die Rechtsanwaltskammern bieten auf ihren webseiten Hilfe bei der Suche nach Rechtsanwälten mit Interessensschwerpunkt Mietrecht. 8)
Ich habe website(https://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/der-rechtsanwalt/honorartarife/) geschaut aber weiss nicht wie viel kann kosten. hat Jemand/In eine Ahnung ? :D

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