Nebenwohnsitz Räumungsklage Hauptmieter

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Jusline69
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Nebenwohnsitz Räumungsklage Hauptmieter

Beitrag von Jusline69 » 20.01.2019, 20:54

Frage an das Forum:

Am Nebenwohnsitz hatte der Hauptmieter einen Räumungstitel und wurde in Abwesenheit delogiert.
1.) Hätte der Nebenwohnsitzmieter nicht auch verständigt werden müssen um seine persönlichen Gegenstände und Unterlagen zu räumen
2.) wie kommt der Nebenwohnsitzmieter nun zu seinen persönlichen Sachen und Unterlagen

Besten Dank



Heron
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Re: Nebenwohnsitz Räumungsklage Hauptmieter

Beitrag von Heron » 22.01.2019, 17:33

Ich nehme an, dass Sie mit der Bezeichnung 'Nebenwohnsitzmieter' einen Untermieter meinen, der mit dem Hauptmieter eine Vereinbarung über die Benützung der Wohnung hatte. Grundsätzlich erlischt mit Ende des Hauptmietvertrags auch das Bestandrecht des Untermieters. Der Untervermieter (hier also der Hauptmieter der Wohnung) hat aber eine Verständigungspflicht (bei schuldhafter Verletzung Schadenersatzanspruch). Die Räumungsexekution wirkt faktisch gegen alle, die ihr Benützungsrecht vom Verpflichteten (hier der Hauptmieter) ableiten. Eine zwingende Information des Untermieters durch das Gericht gibt es in diesem Verfahren nicht, oft ist dem betreibenden Gläubiger bzw. dem Gericht das Untermietverhältnis auch gar nicht bekannt bzw. erkennbar. Dass der Untermieter ev. einen Nebenwohnsitz in der Wohnung angemeldet hat, ist exekutionsrechtlich ohne Belang.

Sachen in der zu räumenden Wohnung werden wenn möglich dem Verpflichteten mitgegeben oder ansonsten vorerst eingelagert. Dokumente und kleine Wertsachen nimmt der Gerichtsvollzieher idR mit und erlegt diese bei Gericht. Unter bestimmten Voraussetzungen können die eingelagerten Sachen in der Folge auch verkauft werden. Falls noch nicht geschehen, sollten Sie also rasch Kontakt mit dem zuständigen Bezirksgericht bzw. dem exekutionsführenden Gläubiger aufnehmen, um die Modalitäten der Ausfolgung zu klären.

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