Liebes Forum!
vermietet wird ein Einfamilienhaus,- somit keine MRG Anwendbarkeit!
Wenn der Mieter sich aber nun Mitmieter sucht, da Zimmer noch frei stehen, dann hätte ich ja ganz plötzlich mehr als zwei selbständige Wohnungen und das MRG würde dann (zumind. tlw.) greifen!?
Da stimmt aber was nicht!?
Daher bitte ich um Eure Meinungen!
LG
Vermietung Einfamilienhaus
Vermietung Einfamilienhaus
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ohne Gewähr für Rechtsrichtigkeit, -verbindlichkeit oder -vollständigkeit!
dies ist keine Beratung, kein Ratschlag und auch keine verbindliche Auskunft!
alles ohne jede Gewähr, denn das o.a. sind nur grobe Einschätzungen u. Gedankengänge!
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Re: Vermietung Einfamilienhaus
Zusätzliche Mieter bedeutet nicht, dass es zusätzliche Wohnungen gibt. Eine Wohngemeinschaft ist ja gerade dann gegeben, wenn es nur eine Wohnung ist, welche von mehreren Parteien geteilt wird
Die selbstständigen Wohnungen richten sich nach baulichen Gegebenheiten und haben nichts damit zu tun, wer diese bewohnt.
Die selbstständigen Wohnungen richten sich nach baulichen Gegebenheiten und haben nichts damit zu tun, wer diese bewohnt.
Re: Vermietung Einfamilienhaus
danke für die super Antwort!
LG
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