Recht des Vermieters
Verfasst: 07.01.2019, 21:16
Hallo,
Ich habe eine Frage an Euch.
Wir leben seit 1 Jahr in einem Zweiparteienhaus im Erdgeschoss mit angrenzender Terrasse. Im Mietvertrag wurde nicht geregelt zu wem der Garten zugehörig ist. Die obere Partei wurde noch nicht vermietet, daher haben wir uns um die Pflege des Gartes rund um das Haus gekümmert. TROTZDEM kam der Vermieter in regelmäßigen Abständen zum Haus, um zu kontrollieren ob wir den Rasen gemäht haben. Teilweise hat er ohne Ankündiung den Garten betreten und den Rasen gemäht oder spioniert um das Haus zur Kontrolle rund herum. Zusätzlich betritt er beim Rasen mähen unsere Terrasse. Nun stellt sich mir die Frage, darf der Vermieter den Garten regelmäßig betreten? Ist es ihm ausschließlich erlaubt solange die obere Partei noch nicht vermietet ist? Ich bedanke mich sehr für eure Antworten. Liebe Grüße Theresa
Ich habe eine Frage an Euch.
Wir leben seit 1 Jahr in einem Zweiparteienhaus im Erdgeschoss mit angrenzender Terrasse. Im Mietvertrag wurde nicht geregelt zu wem der Garten zugehörig ist. Die obere Partei wurde noch nicht vermietet, daher haben wir uns um die Pflege des Gartes rund um das Haus gekümmert. TROTZDEM kam der Vermieter in regelmäßigen Abständen zum Haus, um zu kontrollieren ob wir den Rasen gemäht haben. Teilweise hat er ohne Ankündiung den Garten betreten und den Rasen gemäht oder spioniert um das Haus zur Kontrolle rund herum. Zusätzlich betritt er beim Rasen mähen unsere Terrasse. Nun stellt sich mir die Frage, darf der Vermieter den Garten regelmäßig betreten? Ist es ihm ausschließlich erlaubt solange die obere Partei noch nicht vermietet ist? Ich bedanke mich sehr für eure Antworten. Liebe Grüße Theresa