Nachforderung Betriebs- u. Nebenkosten
Verfasst: 30.12.2018, 15:56
Hallo,
vielleicht kann mir jemand zu diesem Problem hier helfen.
Ich habe zwischen Weihnachten und Sylvster eine Mahnung von der Hausverwaltung bekommen. Es steht keine Erklärung dabei. Auch kam davor kein Brief oder irgend etwas in dem Zusammenhang, nur jetzt einfach eine Mahnung über 356 Euro inklusive Mahnspesen, fällig innerhalb einer Woche.
Darin angeführt sind eine Reihe von Posten wie zb.:
Abrechnung 2013..... 17,81€
BK-Abrechnung 2014..... 94,25€
Zahlung M 2015..... 80,80€
usw.
also völlig intransparent
Nun ist es ja, wie ich erfahren habe, laut Mietrecht garnicht möglich, über 6 Jahre rückwirkend Forderungen zu stellen, da diese ja verjährt sind und Präklusion eintritt. Kann mir vielleicht jemand sagen, welcher Paragraph das ist, damit ich das hineinschreiben kann?
Wann genau tritt Verjährung bei Betriebs- und Nebenkosten ein?
Was mir sehr seltsam erscheint, ist eben vor allem, dass die Mahnung zu einem Zeitpunkt kommt, wo die meisten Leute auf Urlaub sind. Die Absenderin des Briefes ging selbst sofort nach versenden des Briefes auf Urlaub und kommt erst zurück, wenn die Mahnug schon fällig ist. .. Das ganze sieht mir nach einem Trick und einer Überrumpelungstaktik der Hausverwaltung aus.
Zahlen werde ich erstmal nichts. Wie soll ich mich weiter verhalten und was ich als nächstes tun, die Mahnung beeinspruchen?
LG
Michael
vielleicht kann mir jemand zu diesem Problem hier helfen.
Ich habe zwischen Weihnachten und Sylvster eine Mahnung von der Hausverwaltung bekommen. Es steht keine Erklärung dabei. Auch kam davor kein Brief oder irgend etwas in dem Zusammenhang, nur jetzt einfach eine Mahnung über 356 Euro inklusive Mahnspesen, fällig innerhalb einer Woche.
Darin angeführt sind eine Reihe von Posten wie zb.:
Abrechnung 2013..... 17,81€
BK-Abrechnung 2014..... 94,25€
Zahlung M 2015..... 80,80€
usw.
also völlig intransparent
Nun ist es ja, wie ich erfahren habe, laut Mietrecht garnicht möglich, über 6 Jahre rückwirkend Forderungen zu stellen, da diese ja verjährt sind und Präklusion eintritt. Kann mir vielleicht jemand sagen, welcher Paragraph das ist, damit ich das hineinschreiben kann?
Wann genau tritt Verjährung bei Betriebs- und Nebenkosten ein?
Was mir sehr seltsam erscheint, ist eben vor allem, dass die Mahnung zu einem Zeitpunkt kommt, wo die meisten Leute auf Urlaub sind. Die Absenderin des Briefes ging selbst sofort nach versenden des Briefes auf Urlaub und kommt erst zurück, wenn die Mahnug schon fällig ist. .. Das ganze sieht mir nach einem Trick und einer Überrumpelungstaktik der Hausverwaltung aus.
Zahlen werde ich erstmal nichts. Wie soll ich mich weiter verhalten und was ich als nächstes tun, die Mahnung beeinspruchen?
LG
Michael