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Reinigung Stiegenhaus Kostenverteilung

Verfasst: 28.12.2018, 12:21
von Dirmelchen
Wir wohnen in einer Eigentumswohnung in einem Haus mit insgesamt 9 Wohneinheiten. Nun soll eine Firma die Stiegenhausreinigung übernehmen, was auch völlig in Ordnung ist.

Allerdings möchte einer der Eigentümer (zwei Wohnungen) nur für eine Wohnung zahlen, d. h. die Kosten würden nur durch acht statt durch neun Parteien geteilt werden.

Es gibt eine Mehrheit in der Eigentümerversammlung, gibt es rechtliche Möglichkeiten dagegen vorzugehen.

Vielen Dank im Voraus

Re: Reinigung Stiegenhaus Kostenverteilung

Verfasst: 28.12.2018, 15:32
von Hermann2
wenn im we-vertrag nicht anders geregelt, dann sind die kosten nach nutzwertanteilen zu verteilen und nicht nach anzahl der wohnungen!

die hv muss daher gem. den grundbücherlichen anteilen vorschreiben und bei nichtbezahlung mahnklage ivm. einem vorzugspfandrecht nach WEG 2002.