Reparatur und Instandhaltung - wer muss nun zahlen?
Verfasst: 18.12.2018, 13:55
Guten Tag.
Mein Freund und ich sind vor einigen Monaten in eine Neubauwohnung gezogen. Jetzt wo es so kalt geworden ist, werden sämtliche Wände in der Wohnung sehr feucht. Wir haben Feuchtigkeitsflecken und mittlerweile auch Schimmel in so ziemlich jedem Raum. Der Vermieter wurde bereits vor 2 Wochen darüber informiert, eine erste Begutachtung wurde vor einer Woche durchgeführt, es scheint wohl mit der Isolierung etwas nicht zu stimmen. Bis jetzt wurde noch nichts weiter unternommen.
Heute habe ich den Mietvertrag zur Hand genommen und bin dort über folgende Klausel gestolpert:
"Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand in guten ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und sämtliche am Mietgegenstand notwendige Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen und den Mietgegenstand auf eigene Kosten in gutem und brauchbaren Zustand zu erhalten."
Im Mietvertrag steht außerdem, das die Bestimmungen des Mietrechtschutzes soweit nichts anderes vereinbart wird
"nur in dem § 1 Abs. 4 MRG (Einleitungssatz) normierten Umfang" Anwendung finden und die Mieterrechte nur im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes 1975 erteilt und ausgeübt werden können.
Ich bin mir nun sehr unsicher, heißt das, dass wir Mieter für den Baumangel aufkommen müssen?
Mein Freund und ich sind vor einigen Monaten in eine Neubauwohnung gezogen. Jetzt wo es so kalt geworden ist, werden sämtliche Wände in der Wohnung sehr feucht. Wir haben Feuchtigkeitsflecken und mittlerweile auch Schimmel in so ziemlich jedem Raum. Der Vermieter wurde bereits vor 2 Wochen darüber informiert, eine erste Begutachtung wurde vor einer Woche durchgeführt, es scheint wohl mit der Isolierung etwas nicht zu stimmen. Bis jetzt wurde noch nichts weiter unternommen.
Heute habe ich den Mietvertrag zur Hand genommen und bin dort über folgende Klausel gestolpert:
"Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand in guten ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und sämtliche am Mietgegenstand notwendige Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen und den Mietgegenstand auf eigene Kosten in gutem und brauchbaren Zustand zu erhalten."
Im Mietvertrag steht außerdem, das die Bestimmungen des Mietrechtschutzes soweit nichts anderes vereinbart wird
"nur in dem § 1 Abs. 4 MRG (Einleitungssatz) normierten Umfang" Anwendung finden und die Mieterrechte nur im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes 1975 erteilt und ausgeübt werden können.
Ich bin mir nun sehr unsicher, heißt das, dass wir Mieter für den Baumangel aufkommen müssen?