Reparatur und Instandhaltung - wer muss nun zahlen?

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Sissilein
Beiträge: 1
Registriert: 18.12.2018, 13:36

Reparatur und Instandhaltung - wer muss nun zahlen?

Beitrag von Sissilein » 18.12.2018, 13:55

Guten Tag.
Mein Freund und ich sind vor einigen Monaten in eine Neubauwohnung gezogen. Jetzt wo es so kalt geworden ist, werden sämtliche Wände in der Wohnung sehr feucht. Wir haben Feuchtigkeitsflecken und mittlerweile auch Schimmel in so ziemlich jedem Raum. Der Vermieter wurde bereits vor 2 Wochen darüber informiert, eine erste Begutachtung wurde vor einer Woche durchgeführt, es scheint wohl mit der Isolierung etwas nicht zu stimmen. Bis jetzt wurde noch nichts weiter unternommen.
Heute habe ich den Mietvertrag zur Hand genommen und bin dort über folgende Klausel gestolpert:
"Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand in guten ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und sämtliche am Mietgegenstand notwendige Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen und den Mietgegenstand auf eigene Kosten in gutem und brauchbaren Zustand zu erhalten."

Im Mietvertrag steht außerdem, das die Bestimmungen des Mietrechtschutzes soweit nichts anderes vereinbart wird
"nur in dem § 1 Abs. 4 MRG (Einleitungssatz) normierten Umfang" Anwendung finden und die Mieterrechte nur im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes 1975 erteilt und ausgeübt werden können.

Ich bin mir nun sehr unsicher, heißt das, dass wir Mieter für den Baumangel aufkommen müssen?



werner_henk@web.de
Beiträge: 1
Registriert: 19.12.2018, 02:10

Re: Reparatur und Instandhaltung - wer muss nun zahlen?

Beitrag von werner_henk@web.de » 19.12.2018, 02:28

Möchte Ihnen folgenden Rat geben:
1.) Setzen Sie Ihrem Vermieter eine Frist zur Beseitigung des Schadens durch eine Fachfirma.
2.) Ist das Gutachten vom Vermieter erstellt worden oder von einem öffentlich bestellten Gutachters?
3.) Wenn das Gutachten bzw. die Besichtigung von dem Vermieter ist immer einen öffentlich bestellten Gutachter über den Vermieter beauftragen lassen.
4.) Bei einer Neubauwohnung darf dieser Schaden nicht entstehen und muss vom Vermieter bzw. von den beteiligten Handwerkern beseitigt werden. Der Vermieter hat doch ein Gewährleistungsrecht gegenüber den Handwerkern.
5.) Am besten den Verbraucherschutz in Österreich kontaktieren. (z. b. AK usw.)
Viel Glück bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!

Condor2
Beiträge: 25
Registriert: 02.07.2013, 14:29

Re: Reparatur und Instandhaltung - wer muss nun zahlen?

Beitrag von Condor2 » 25.12.2018, 20:59

Bei einer Teilausnahme vom MRG könnte man die Erhaltungspflicht gem Paragraph 1096 ABGB zwar vertraglich zu Lasten des Mieters verändern, nicht jedoch, soweit Erhaltungskernbereiche betroffen sind, wie etwa nachhaltige Schimmelbildung aufgrund baulich bedingter Mängel; das wäre sittenwidrig. Wichtig ist nur, dies sofort der Vermieterseite zu melden, da man ansonsten Zinsminderungsansprüche verliert. Wenn der Vermieter dann nicht reagiert, hat man mehrere Möglichkeiten. Man kann zB den Vertrag gem Paragraph 1117 ABGB sofort auflösen oder den Mietzins nach dem Grad der Beeinträchtigung mindern. Anders wäre die Sach- und Rechtslage nur, wenn der Schimmel auf falsches Nutzerverhalten (etwa mangelndes Lüften) zurückzuführen wäre.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 99 Gäste