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Weitergabe des Mietrechts an minderjähriges Kind

Verfasst: 16.12.2018, 15:05
von armini
Servus!

Als Hauptmieter einer wiener Altbauwohnung würde ich gern das unbefristete Mietrecht an meinen 3 Jährigen Sohn, der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt (wohnhaft seit der Geburt) weitergeben, der dann weiterhin mit seiner Mutter (und unserer gemeinsamen Tochter) dort wohnen bleiben würde, während ich ausziehe. Das Formular zur Abtretung des Mietrechts habe ich mir von der Mietervereinigung geholt und werde es ausgefüllt und eingeschrieben an die Hausverwaltung schicken.

Im Formular ist die Unterschrift des eintretenden Mieters und seine Erklärung fürderhin den Mietzins zu entrichten vorgesehen. Jetzt ist der eintretende Mieter aber eben mein minderjähriger Sohn, der nicht selber unterschreiben wird können und dessen Mutter den Mietzins entrichten wird.

In welcher Form teile ich dies der Hausverwaltung korrekt mit und welche zusätzlichen Dokumente (Meldebestätigung Sohn, Mutter?) muß ich beilegen?

Vielen Dank derweil!
Armin

Re: Weitergabe des Mietrechts an minderjähriges Kind

Verfasst: 17.12.2018, 18:45
von Heron
Der Obsorgeberechtigte kann das Kind wirksam vertreten. Im gegebenen Fall können Sie für Ihren Sohn den Eintritt in das Mietverhältnis erklären. Nachweisen können Sie die Eintrittsberechtigung indem Sie die Verwandtschaft in gerader Linie und die Dauer der Wohnsitznahme des Eintretenden bescheinigen (mittels Geburtskurkunde/Meldebestätigung) und Ihrerseits bescheinigen, dass Sie die Wohnung verlassen haben (Abmeldebestätigung). Im Übrigen wäre auch Ihre Tochter eintrittsberechtigt, wenn Sie mind. 2 Jahre bzw. seit Geburt mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt gewohnt hat.