Wohnung nach Auszug renovieren?

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Eric
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Wohnung nach Auszug renovieren?

Beitrag von Eric » 28.11.2018, 12:13

Dass man die Wohnung nicht besser zurück geben muss, als man sie bekommen hat, ist klar. Galt lange als Irrglaube, aber im Normalfall muss man die Wohnung ja gar nicht mehr "neu weiß" streichen, wenn man auszieht. Bunte Wände müssen meistens überstrichen werden, aber auch da habe ich schon Abweichungen gehört.

Jetzt frage ich mich, wie das mit anderen Kleinigkeiten aussieht. zB habe ich bei mir Löcher in die Fensterrahmen gemacht für zwei Haken, die ich für die Rollos benötige.

Frage ist natürlich auch, ob sowas bei der Abnahme überhaupt bemerkt wird.

Löcher in der Wand werden schon schwieriger. Aber muss ich die selbst füllen? Bei meiner Wohnung war es teils zu, teils so. Im Bad hängt beispielsweise noch eine Schraube in den Fliesen.



monamino
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Registriert: 30.10.2018, 09:48

Re: Wohnung nach Auszug renovieren?

Beitrag von monamino » 29.11.2018, 14:20

Kleiner Faktencheck:

"im Normalfall muss man die Wohnung ja gar nicht mehr "neu weiß" streichen, wenn man auszieht"
Fakt: Das stimmt. Man muss sie nicht einmal weiß streichen, lediglich "helle Farbe" ist eine zulässige Vorgabe.

"Jetzt frage ich mich, wie das mit anderen Kleinigkeiten aussieht. zB habe ich bei mir Löcher in die Fensterrahmen gemacht..."
Fakt: Der Vermieter kann sog. Schönheitsreperaturen verlangen. Das Schließen etwaiger Dübellöcher gehört genauso dazu, wie das Wohnung streichen beim Auszug. Wie man das bei einem Fensterrahmen macht, der ja vermutlich aus Holz/ Plastik ist, weiß ich allerdings nicht. Wenn der Rahmen gestrichen ist, dann kannst du die Löcher sicher stopfen und dann Überstreichen ansonsten kannst du natürlich auf...

"ob sowas bei der Abnahme überhaupt bemerkt wird"

...hoffen. Oder auf Kulanz seitens deines Vermieters.

"Löcher in der Wand werden schon schwieriger."
Fakt: Auch das gehört in den Bereich der Schönheitsreperatur. (s.o.)


*Quelle/ zum weiterlesen: https://www.mietkautionsbuergschaft.de/ ... angen.html

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