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Kündigung befristeter Mietvertrag

Verfasst: 27.11.2018, 13:43
von isti12
Hallo miteinander :)

Falls dieses Thema schon erstellt wurde tut es mir leid. Ich habe leider bisher keine passende Antwort gefunden.

Meine Partnerin und ich haben folgende Situation. Wir wohnen zur Miete in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, aus dem wir aufgrund verschiedener Geschehnisse gerne raus möchten, u.a. sind ständig 2 Hunde im Garten, die ca. 4-5 mal in der Stunde lange und laut bellen, sodass ein ruhiges lernen für mich nicht möglich ist und das generell sehr belastend ist und nervt. Wir wohnen in der Wohnung seit Mai 2017 und haben einen befristeten Mietvertrag auf 3 Jahre. Wenn ich das richtig verstanden habe haben wir nach einem Jahr die Möglichkeit gehabt zu kündigen. Dazu meine Frage(n). Gilt dieses Kündigungsrecht ab dann, also jetzt auch noch oder hatten wir nur einmal die Möglichkeit nach einem Jahr den Vertrag zu kündigen.

Falls wir seitdem immer ein 3-Monatiges Kündigungsrecht haben, wie sieht es da mit der Zeit aus? Wir sind am 15. eingezogen, müssen wir dann immer zu einem 15. kündigen (in dem Fall der 15.3.) oder können wir wenn wir heute kündigen würden auch zum 27.2. kündigen?

Falls wir dieses Kündigungsrecht nicht haben, wie sieht es mit einem Sonderkündigungsrecht aus? Könnte die Lärmbelastung durch die Hunde reichen (Die im übrigen erst nachdem wir einzogen dazu kamen)?

Vielen Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Liebe Grüße und einen schönen Resttag
Isti12

Re: Kündigung befristeter Mietvertrag

Verfasst: 27.11.2018, 16:16
von Hermann2
hallo!

zuerst wäre zu klären, ob bei dir im "haus" das MRG überhaupt Anwendung findet!

wenn ja, dann kannst du zum ersten mal nach 16 monaten die kündigung einreichen, danach immer zu jedem monat.
16 monate deshalb, da du nach ablauf von 1 jahr (12 monate) zum monats-letzten (plus 1 monat) unter einhaltung von einer 3 monatigen kündigungsfrist (plus 3 monate) kündigen kannst; in Summe daher 16 monate nach mietbeginn!

dies deklariert aber nur den erst möglichen termin,- danach geht es immer!

und falls du nicht dem mrg unterliegst,- macht es die kündigung nur leichter (kündigungsfrist wenn nicht anders vertraglich geregelt 1 monat gem. § 560 ZPO.

LG

Re: Kündigung befristeter Mietvertrag

Verfasst: 28.11.2018, 12:16
von MG
und falls du nicht dem mrg unterliegst,- macht es die kündigung nur leichter (kündigungsfrist wenn nicht anders vertraglich geregelt 1 monat gem. § 560 ZPO
...aber nicht bei einem BEFRISTETEN Mietvertrag (außerhalb des MRG), weil dann ist eine Kündigung vor Ablauf der Befristung gar nicht möglich.

Re: Kündigung befristeter Mietvertrag

Verfasst: 28.11.2018, 15:35
von Hermann2
MG hat geschrieben:
28.11.2018, 12:16
wenn nicht anders vertraglich geregelt
...aber nicht bei einem BEFRISTETEN Mietvertrag (außerhalb des MRG), weil dann ist eine Kündigung vor Ablauf der Befristung gar nicht möglich.
that's what I ment! :)