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ABGB Mietvertrag: Befristung?

Verfasst: 21.11.2018, 09:03
von Hermann2
liebes forum!

warum eigentlich wäre es ratsam einen ABGB Mietvertrag (dh ohne MRG Anwendbarkeit) zu befristen, wenn ich mir dann die doch vorher existierende Möglichkeit der Kündigung nehme?

LG

Re: ABGB Mietvertrag: Befristung?

Verfasst: 23.11.2018, 10:17
von MG
Je nach Interessenslage kann doch ein (vielleicht sogar beide) Vertragspartner Interesse daran haben, dass sein Mietvertrag für eine bestimmte Dauer gesichert ist.

Re: ABGB Mietvertrag: Befristung?

Verfasst: 23.11.2018, 10:24
von Hermann2
ja der mieter schon!

das interessante wäre aber, warum ein vermieter darauf verzichten sollte (ist doch der preis so oder so nur dem ABGB nach zu beurteilen)!

Re: ABGB Mietvertrag: Befristung?

Verfasst: 08.12.2018, 21:36
von Condor2
Sinnvoll kann es dann sein, wenn nicht ganz klar ist, ob tatsächlich eine Vollausnahme vom MRG vorliegt, was in der Praxis nicht selten ist. Dann rate ich zur Sicherheit zu einer Befristung mit mindestens 3 Jahren und eine jederzeitige vorzeitige Kündigungsmöglichkeit könnte man problemlos mitvereinbaren, was bei einer Vollausnahme gültig und letztlich die gleichen Kündigungsmöglichkeiten wie bei einem unbefristeten Vertrag bedeuten würde. Gefährlich kann bei einer Vollausnahme eine langdauernde Befristung dann sein, wenn keine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wird, denn dann sind beide (!) Teile bis zum Vertragsende gebunden