Alleinvermittlerauftrag - Pflichten nach Fristende

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jumbo125
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Alleinvermittlerauftrag - Pflichten nach Fristende

Beitrag von jumbo125 » 17.11.2018, 14:20

Sehr geehrte Expertise

Ich bin mit eine Frage bezügl. Makler Vertrag.
Wenn ich mit dem Makler einen Alleinvermittlerauftrag abschließe, schreibt dieser eine Aufwandsentschädigung vor, falls es zum Vertragsbruch kommen sollte. (§15)

Die Frist würde auf 6 Monate festgesetzt werden.

Wenn nun der Vertrag bspw. am 01.03 enden sollte, muss dann der Kauf bis zum Ende der Frist abgeschlossen sein(Kauf fertig abgeschlossen)?

Bzw. bin ich verpflichtet? dem Kauf auch dann abzuwickeln/nachzugehen, wenn der Makler während der Frist eine Interesse seitens eines Käufers angibt, dieses jedoch noch nicht endgültig abgeschlossen ist. (Käufer muss noch einiges abklären, derzeit noch nichts schriftliches) JEDOCH:
Sich der Markler ERST NACH DER VERTRAGSFRIST meldet und nun eine Kaufmöglichkeit angibt. Muss ich dann noch verkaufen, oder kann ich sagen: "Ich willige nicht ein, da es nicht fristgerecht zu einem schriftlichen Kaufvertrag gekommen ist"?

Ich hoffe als Laie meine Frage verständlich formuliert zu haben.

Vielen Dank
Jumbo



MG
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Re: Alleinvermittlerauftrag - Pflichten nach Fristende

Beitrag von MG » 19.11.2018, 11:00

Für den Provisionsanspruch des Maklers reicht es, dass er während des laufenden Auftrags "erfolgreich und verdienstlich" tätig wurde.

Wenn er z.B. während der Laufzeit einen Interessenten bringt und z.B. mit diesem eine Besichtigung des Objektes durchführt und dieser Interessent schließt dann nach Ablauf des AV einen Vertrag ab, dann gebührt dem Makler auch in diesem Fall die Provision.

Der Abschluss des Vertrages muss daher nicht in den Zeitraum des Vermittlungsauftrages fallen.

Wenn der Makler allerdings erst nach dem Ende der Laufzeit Ihnen einen (neuen) Interessenten präsentiert, müssen Sie mit diesem nicht abschließen. Sollten Sie aber abschließen, dann würde auch dadurch ein Provisionsanspruch des Maklers entstehen, auch wenn die Laufzeit des Vermittlungsauftrages schon vorbei ist.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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