Hallo,
ich habe ein kurzes Anliegen.
Ich habe mit meinem Vermieter vor 2 Wochen einen Mietvertrag unterzeichnet und jetzt muss ich aber spontan wieder ins Ausland und muss die Wohnung kündigen.
Mein Vermieter besteht jetzt auf die 3 Moantige Kündigungsfrist.
Gibt es einen Weg vorher aus dem Vertrag rauszukommen?
Vielen Dank schonmal
Kündigung
Grundsätzlich ist die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten. Es ist bereits großzügig und unüblich vom Vermieter Ihnen die 3 monatige Kündigungsfrist gleich nach Vertragsabschluss einzuräumen. Für gewöhnlich kann der Mieter bei solchen Verträgen erst nach einem Jahr den Vertrag unter Einhaltung einer solchen Frist kündigen (§ 29 Abs 2 MRG).
Es gibt bei Dauerschuldverhältnissen (hier: Mietvertrag) zwar die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, diese setzt aber eine besonders lange Bindung des Bestandnehmers (Mieter) an den Vertrag und einen Umstand voraus, der ihm bei Vertragsabschluss nicht bekannt war und ihm die Nutzung des Mietobjekts daher nicht weiter ermöglicht. Ersteres ist nicht gegeben, da Sie bereits direkt nach Vertragsabschluss unter Einhaltung einer 3 monatigen Frist kündigen können, der Vermieter sich also vermutlich hier schon kulant zeigt. Dass sie nun aufgrund dieses unglücklichen Umstandes nicht in den Genuss der vertraglichen Leistung kommen können, geht meines Erachtens zu Ihren Lasten.
Es gibt hier Alternativen, die ich mit dem Vermieter besprechen würde: Untermiete, rasche Nachmietersuche.
Es gibt bei Dauerschuldverhältnissen (hier: Mietvertrag) zwar die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, diese setzt aber eine besonders lange Bindung des Bestandnehmers (Mieter) an den Vertrag und einen Umstand voraus, der ihm bei Vertragsabschluss nicht bekannt war und ihm die Nutzung des Mietobjekts daher nicht weiter ermöglicht. Ersteres ist nicht gegeben, da Sie bereits direkt nach Vertragsabschluss unter Einhaltung einer 3 monatigen Frist kündigen können, der Vermieter sich also vermutlich hier schon kulant zeigt. Dass sie nun aufgrund dieses unglücklichen Umstandes nicht in den Genuss der vertraglichen Leistung kommen können, geht meines Erachtens zu Ihren Lasten.
Es gibt hier Alternativen, die ich mit dem Vermieter besprechen würde: Untermiete, rasche Nachmietersuche.
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