mietrecht bei privatwohnung vater verstorben
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mietrecht bei privatwohnung vater verstorben
mein vater wohnte seit 35 jahren in einer privatwohnung , miete sehr günstig jetzt ist er leider im feb. verstorben , es gibt meine stiefschwester 16 jahre alt die bei ihm gewohnt hat und mich aus erster ehe , wir wollen die wohnung behalten , aber die besitzerin hat gemeint es geht nicht wir können es uns nicht leisten , wegen neuem mietvertrag den die wohnung wird ums doppelte teurer. ich bin 28 jahre alt was gibt es für möglichkeiten das wir die wohnung bekommen
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mietrecht
was bedeutet das kannst du mir das erklären lg
Das bedeutet, wenn der Mieter stirbt, dass der alte Mietvertrag noch weiter läuft; das Verlangen eines neuen Preises, der doppelt so hoch ist wie der alte Mietzins, ist demnach unzulässig.
Nun kommt es darauf an, was im Vertrag steht (Dauer).
In § 1 MRG steht unter welchen Bedingungen das MRG anwendbar ist.
Nun kommt es darauf an, was im Vertrag steht (Dauer).
In § 1 MRG steht unter welchen Bedingungen das MRG anwendbar ist.
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