Der an meiner Mietwohnung eingetretene Schaden nach massivem Wassereinbruch aus dem Oberstock wurde mittlerweile durch die von der Hausverwaltung organisierten Reparaturarbeiten behoben. Auch eine Wertminderung für die Dauer der Trocknung wurde gewährt.
Steht mir darüberhinausgehend für meine weiteren Aufwendungen (insgesamt etwa 50 E-Mails zwecks Koordination, Reklamation unzulänglich durchgeführter Reparaturen usw.) eine Abgeltung dieser "frustrierten" Kosten (Ungemach) ebenfalls zu?
Der mietrechtliche Schadenersatzanspruch - (§ 8 Abs.3 MRG) Ist der Mieter nach § 8 Abs 2 MRG verpflichtet, Erhaltungs-, Umbau- oder Verbesserungsarbeiten zuzulassen, so steht ihm als Ausgleich ein Anspruch auf Entschädigung zu (=Wertminderung des Mietobjektes). Als reiner Ausgleichsanspruch ist dieser Anspruch somit verschuldensunabhängig.
Zu ersetzen ist auch der ideelle Schaden (Ungemach) des Mieters; selbst dann, wenn Mieter eine juristische Person ist.
Besten Dank für eine Hilfestellung
eigene/frustrierte Kosten nach Wasserschaden
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