Kann ich Mieter kündigen, die prinzipiell die Miete zu spät bezahlen? Die Miete wird jedes Monat erst zw. 7 und 14. überwiesen, obwohl lt. Mietvertrag die Miete bis zum 1 eines jeden Monats, bei 5 Tagen Respiro, bezahlt werden muss.
Danke
Miete zu spät bezahlt
Die Miete ist grundsätzlich am Monatsersten fällig, sofern nicht abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
Nach § 30 Abs 2 MRG liegt ein Kündigungsgrund dann vor, wenn der Mieter trotz einer nach Eintritt der Fälligkeit erfolgten Mahnung mit der Bezahlung des Mietzinses über die übliche oder ihm bisher zugestandene Frist hinaus, mindestens aber 8 Tage im Rückstand ist.
Wenn Sie schreiben, dass die Miete prinzipiell zu spät bezahlt wird und bis dato geduldet wurde, dass diese erst am 07. oder 14. einlangt, dann wird die Kündigung schwierig. Das Gericht wird von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der vereinbarten Fälligkeitsklausel ausgehen und im Sinne des Mieters entscheiden.
Sie sollten daher künftig nach erfolglosem Verstreichen der Respirofrist sofort mahnen und darauf hinweisen, dass, wenn die Miete nicht bis zum 8. Tag am Konto ist, ein Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 MRG vorliegt.
Nach § 30 Abs 2 MRG liegt ein Kündigungsgrund dann vor, wenn der Mieter trotz einer nach Eintritt der Fälligkeit erfolgten Mahnung mit der Bezahlung des Mietzinses über die übliche oder ihm bisher zugestandene Frist hinaus, mindestens aber 8 Tage im Rückstand ist.
Wenn Sie schreiben, dass die Miete prinzipiell zu spät bezahlt wird und bis dato geduldet wurde, dass diese erst am 07. oder 14. einlangt, dann wird die Kündigung schwierig. Das Gericht wird von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der vereinbarten Fälligkeitsklausel ausgehen und im Sinne des Mieters entscheiden.
Sie sollten daher künftig nach erfolglosem Verstreichen der Respirofrist sofort mahnen und darauf hinweisen, dass, wenn die Miete nicht bis zum 8. Tag am Konto ist, ein Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 MRG vorliegt.
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