mündlicher Mietvertrag neuer Besitzer des Hauses

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Alexander Furtner
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mündlicher Mietvertrag neuer Besitzer des Hauses

Beitrag von Alexander Furtner » 11.08.2015, 20:13

Hallo,
ich und meine Lebensgefährtin wohnen seit ca. 10 Jahren in einer Mietwohnung wo wir mit dem ehemaligen Vermieter einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen haben. (unterliegt MRG)
Das Haus wurde vor einigen Monaten versteigert und der neue Besitzer möchte nun einen schriftlichen Mietvertrag.
Laut meinen Recherchen ist das so nicht zulässig bzw. müssen wir dem nicht zustimmen. Jedoch wurde uns von unserem ehemaligen Vermieter die Wohnungsgrösse geringe mitgeteilt als sie wirklich ist, (war uns nicht bekannt), jetzt stellte der neue Besitzer fest das die Wohnung grösser ist.
Hat das Auswirkungen auf uns?

Weiters wurde mit dem ehem. Vermieter mündlich vereinbart das der Garten bei unserer Wohnung dabei ist, (leider gibt es ein älteres Mail wo bis auf ''wiederruf'' drinnen steht). Hat die Mündliche Vereinbarung die aktueller ist, Gültigkeit?

Wir sind wegen dem Thema echt schon etwas fertig, wenn jemand die Rechtslage kennt und uns einen Tipp gibt wäre uns sehr geholfen!!

Danke&LG



Manannan
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Beitrag von Manannan » 12.08.2015, 13:00

Ein mündlicher Mietervertrag ist zulässig jedoch bedenklich. Letztlich kann das Vereinbarte nur anhand der tatsächlich genutzte Wohnung (Räume) und die geleistete Miete nachvollzogen werden.
Das Mail ist nach wie vor gültig und gilt als Vertragszusatz. Wurde für die Nutzung des Gartens kein gesondertes Entgelt vereinbart, dann haben Sie diesen prekaristisch genutzt und diese Nutzung kann vom Bestandgeber jederzeit widerrufen werden.
Bei Anwendung des MRG kann idR keine für Sie nachteilige Änderung des Mietvertrages erfolgen.

Alexander Furtner
Beiträge: 3
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Beitrag von Alexander Furtner » 12.08.2015, 14:01

Danke für die Information,
sollte von seiten des neuen Vermieters der Wiederruf zur Nutzung des Gartens ausgesprochen werden habe ich wie lange Zeit diesen zu Räumen (es sind ja Einrichtungsgegenstände dirnnen, Pflanzen usw. die weggeräumt werden müssen)
Sollte ich den Garten weiter nutzen kommt es zu einer Besitzstörungsklage bei der ich Einspruch erheben kann.

Korrekt?

Hubert Neubauer
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Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 12.08.2015, 14:12

Besitzstörung ist ausgeschlossen, da sie ja im ruhigen Besitz sind. Nach Widerruf könnte Sie der ET auf Unterlassung klagen. Da müssten Sie dann nachweisen, dass sich ihr Mietrecht (und kein Prekarium) auch auf den Garten bezieht.

Der neue ET kann Ihnen keinen neuen Mietvertrag aufdrängen. Er wird mit Ihnen als Mieter (unbefristeter MV) leben müssen.

Alexander Furtner
Beiträge: 3
Registriert: 04.08.2015, 11:23

Beitrag von Alexander Furtner » 12.08.2015, 15:02

Ist die Gattin meines ehemaligen Vermieters (hat immer die BK abgerechnet) als Beweis zulässig, sie würde bestätigen das wir den Garten in der Miete inkludiert haben.

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