Hallo,
ich bin Mieter in einem Privatbauernhof auf welchem den Mieter auch bezahlte Mietparkplätze zur Verfügung stehen.
Diese Parkplätze sind aber leider weder als Privatgrundstück noch als Mietparkplätze gekenntzeichnet...Seit neuem parken hier immer wieder Leute die dann joggen oder sapzieren gehen... Auf meinen Hinweis hin dass es sich hier um Privatgrund handle , wurde ich belächelt da es ja nirgends angeschrieben ist!
Nach vergeblichen rechtlichen Drohungen, parken hier die Leutge heiter weiter...
Meine Frage : kann ich als Mieter überhaupt was machen ?
Darf ich auf einem Privatgrundstück jemanden einparken, so dass er nicht mehr mit dem Auto wegfaheren kann ?
Vielen Dank für eure Hilfe !
LG Alex
Parken auf nicht gekennzeichneten Privatgrund
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- Registriert: 23.05.2015, 17:20
Wenn Sie der Inhaber (Mieter) einer der betroffenen Parkplätze sind, sind Sie aktivlegitimiert und können den widerrechtliche parkenden Störer wegen Besitzstörung nach § 339 ABGB klagen, unabhängig davon, ob der Privatgrund per Hinweistafel als solcher gekennzeichnet ist.
Andernfalls haben Sie jedoch keine Berechtigung zu klagen. Sie können aber die Hausverwaltung darüber in Kenntnis setzen, diese kann Warnungen per A4 Zettel an den Windschutzscheiben verteilen.
Das mit dem Einparken würde ich unterlassen, gehen Sie auf www.falschparker.at und inserieren Sie dort ein Foto des widerrechtlich parkenden Fahrzeuges. Das zuständige BG wird sich dann darum kümmern.
Andernfalls haben Sie jedoch keine Berechtigung zu klagen. Sie können aber die Hausverwaltung darüber in Kenntnis setzen, diese kann Warnungen per A4 Zettel an den Windschutzscheiben verteilen.
Das mit dem Einparken würde ich unterlassen, gehen Sie auf www.falschparker.at und inserieren Sie dort ein Foto des widerrechtlich parkenden Fahrzeuges. Das zuständige BG wird sich dann darum kümmern.
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