Ich halte es momentan nicht in meinem Zimmer aus...
wohne am Rande von Wien, zahl 320 € warm für 10 qm als Untermieterin bei einem alten Ehepaar und komm mir vor wie in einem Schullandheim. Heißt ich muss erst durch ihre Wohnung durch um in mein Zimmer zu gelangen, das im oberen Stockwerk liegt. Die Küche ist unten. Davor hatte ich eine eigene Wohnung in München.
Zwei weitere Sachen die mich sehr stören (und meines Erachtens auch rechtswiedrig sind?) :
1.) W-Lan Verbot! Ja, ich darf kein W-Lan einrichten. Ich hab eine Lan Verbindung und die soll reichen. Will aber schon gerne mit dem Laptop im Bett schreiben oder mein GB auf dem Handy nicht unnötig aufbrauchen... Die Alten sind paranoid und haben Angst, dass ihre Daten geklaut werden.. durch das W-Lan.
2.) Wir (also ich und meine Mitbewohnerin) dürfen in der Früh nicht die Küche betreten weil sie ihre Ruhe haben wollen. Heißt keine Sonntagspfannkuchen und kein Katerfrühstück. Wir haben zwar oben einen Kühlschrank wo wir Brot, Wurst, Käse usw lagern können.. aber es ist nicht das gleiche wie mal ein richtiges Frühstück zu zaubern.
Weitere Verbote laut Mietvertrag:
- Feiern von Partys in der Wohnung, laute Musik sowie jegliche Art von Lärmbelästigung, übermäßiger Konsum von alkoholischen Getränken und der Konsum von Drogen sind verboten und führen zu einer sofortigen Kündigung (Kündigung Mietvertrag durch Mieter) des Mietvertrages (ich bin 24 und darf keine Hausparties machen!!!)
- Das Rauchen in der Wohnung ist grundsätzlich nicht gestattet. Allein der Rauchgeruch der im Teppichboden und in Textilien haftet ist unzumutbar (ok ich rauche eh nicht aber darf man das so grundsätzlich verbieten?)
- Das Mitbringen von Haustieren und das Hereinlassen von Haustieren eventueller Gäste ist verboten (sie selbst nehmen sich das Recht heraus, Gäste mit Haustieren zu empfangen)
- Bei Gefahren (weit geföffnete Dachflächenfenster bei Regengefahr) kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter den Wohnbereich ohne des Untervermieters betreten muss
- Beherberbungsverbot: Die Personenzahl darf ohne Zustimmung des Vermieters nicht überschritten werden. Bei Zustimmung bleibt eine Erhöhung des Preises vorbehalten Die Überlassung der Wohnung an Dritte ist verboten. Bei Verletzung dieser Regelung ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag sofort zu kündigen und für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung einen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen.
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Mein Problem - im Mietvertrag ist Folgendes vermerkt:
"Vertragsdauer: 1.10.2014 - 30.09.2015. Der Vertrag endet mit der Vertragsdauer. Kündigung oder Verlängerung ist nicht vorgesehen. Eine fristlose Auflösung durch den Vermieter ist bei Verletzung der Pflichten oder Hausordnung durch den Untermieter möglich."
Neuerdings arbeite ich außerhalb von Wien und habe eine Gesamtfahrtzeit von 4 Stunden. 2 hin und 2 zurück. Hab mit den Vermietern geredet, dass die lange Fahrt in die Arbeit für mich unzumutbar sind und ich gerne ins Zentrum bzw in U-Bahn Nähe ziehen würde. Sie waren absolut nicht verständnisvoll und meinten andere haben auch Probleme, auch sie haben welche, ich soll mich nicht so anstellen und dass ich eben bis Ende September drin bleiben muss weil sie sonst keine Nachmieterin finden.
Komm ich da trotzdem irgendwie raus? Verstößen sie gegen Mietrecht (am besten mit Paragraphen nennen.. ich kenn mich da nicht so aus

Ahja Anmerkung. Ich hatte eine Mitbewohnerin. Nennen wir sie zur besseren Verständniss K.
K ist ausgezogen weil sie ihr Studium abgebrochen hat und hatte ebenfalls einen Vertrag bis Ende September 2015. Dann ist J eingezogen (neue Mitbewohnerin). J hat eine 2-monatige Kündigungsfrist, die ich und K nicht bekommen haben. J hat Kaution gezahlt, K hat nur die Hälfte der Kaution zurückbekommen, mit der Begründung, dass sie die volle Summe bekommt, wenn J bleibt und wenn J jetzt doch auszieht dann muss K die Miete bis September weiterzahlen da es laut Vertrag so vorgeschrieben ist. Das kann doch nicht sein, oder????
Ich brauche sehr dringend Hilfe!!
