Mitbewohner (unentgeltliches Prekarium) zieht nicht aus

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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johann2
Beiträge: 1
Registriert: 22.01.2015, 14:10

Mitbewohner (unentgeltliches Prekarium) zieht nicht aus

Beitrag von johann2 » 22.01.2015, 18:00

Hallo,

ich hoffe, hier kann mir geholfen werden. Zunächst ganz kurz der Sachverhalt:

Meine Freundin hatte einen Lebensgefährten, von dem sie sich bereits getrennt hatte. Er hatte eine eigene Wohnung, sie ist zurück in ihre Mietwohung (Wiener Wohnen, sie ist einzige Hauptmieterin). Kurz nach der Trennung hat er seine Wohnung verloren (Delogierung) und sie hat ihm aus reiner Gutmütigkeit vorübergehend "Unterschlupf" gewährt.

Dementsprechend gibt es keinen Mietvertrag und es erfolgten auch keine Zahlungen (weder Mietbeteiligung noch Betriebskosten - war auch nicht vereinbart, sollte ja nur kurze Hilfestellung sein). Mittlerweile sind aber aus den paar Tagen/Wochen bereits Monate geworden. Sie hat ihn mehrmals aufgefordert, die Wohnung zu verlassen. Er zeigt sich zwar einsichtig und behauptet ohnehin eine neue Wohnung zu suchen, letztlich passiert aber nichts und er geht einfach nicht.

Was sind jetzt die Möglichkeiten, ihn so schnell als möglich loszuwerden?

Ach ja, leider war sie auch so naiv, ihm zu gestatten, sich beim Meldeamt bei ihr wohnhaft zu melden, weil er nur mit einem gemeldeten Wohnsitz eine Chance hat, einen neuen Arbeitsplatz zu finden (hat er zwar erklärt, letztlich sucht er aber auch diesen nicht gerade aktiv).

Ich hoffe auf gute Ratschläge und bedanke mich schon im voraus dafür!

Liebe Grüße,
Johann



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 23.01.2015, 19:51

Wenn er nicht freiwillig auszieht, dann bleibt Ihnen nur die gerichtliche Aufkündigung.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 26.01.2015, 11:19

Er benutzt die Wohnung aufgrund einer Bittleihe (Prekarium). Dieses kann jederzeit widerrufen werden. Benutzt er die Wohnung trotzdem, können (und sollten) Sie sofort Räumungsklage einbringen.

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