gerichtliche kündigung steht bevor

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grillipp
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gerichtliche kündigung steht bevor

Beitrag von grillipp » 30.12.2014, 20:45

liebe leute,

folgender sachverhalt: haben heute vom vermieter postal eine schriftliche kündigung erhalten. wir sollen am 27.02 die wohnung übergeben. Kündigungsgrund MSG § 30 Absatz 3. Der mietvertrag fällt unter das MSG.
Wir sind dieses Jahr am 10.02 eigezogen. Die situation ist, dass unterhalb unserer whg eine sehr penible dame wohnt, sie ist mit dem bruder vom vermieter liiert. wir haben in diesen jahr etwa 3-4 mal bei uns mit freunden gefeiert allerdings immer gesittet. einmal hat sie die polizei geholt.
das problem bei der ganzen sache ist dass mehrere familienangehörige vom vermieter in diesem haus in 3 unterschiedlichen whgen, wohnen und ich nun befürchte, dass diese sich bei einem etwaigen gerichtlichen verfahren gegen mich verbündeln könnten, also bin mir ziemlich sicher dass dies so sein würde.
wie kann ich diese situation besser einschätzen, was geschieht bei einem gerichtlichem kündigungsverfahren genau?
PS: der vermieter ist nicht eigentümer, sondern verwalter der whg. der mietvertrag läuft auf 5 jahre

Im voraus dankend für hilfreiche und fachliche antworten

philipp



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 31.12.2014, 13:23

Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wird es sich um eine Kündigung gem § 30 Abs 2 Ziffer 3 MRG handeln und nicht um Abs 3 leg cit.

Das Gericht wird Ihnen die Kündigung zustellen und Sie haben dann die Möglichkeit, binnen vier Wochen dagegen Einwendungen zu erheben.
Erheben Sie Einwendungen, dann wird das Gericht einen Verhandlungstermin festlegen und der Vermieter muss die Gründe für die Kündigung beweisen.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 07.01.2015, 10:42

Ein paarmaliges Feiern stellt keinen Kündigungsgrund dar. Sonst kann ich mich den Ausführungen von Manannan anschließen.

Im Prozess ist der Vermieter beweispflichtig, der Verlierer bezahlt den Prozess, sollten Sie verlieren müssen Sie weiters auch ausziehen.

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