Hallo alle miteinander!
Habe gerade wieder einmal ein Problem mit meinem Vermieter und bräuchte bitte eure fundierte juristische Meinung dazu:
Ich in der Steiermark im März 2013 in eine von 72 BUWOG Wohnung dieser Anlage eingezogen (unterliegt nach wie vor dem WGG), jedoch wurde die gesamte Anlage im Dezember verkauft und der neue Vermieter macht Stress.
Es kam zuerst zu einer unrechtmäßigen Erhöhung des EVB kombiniert mit Einschüchterungsversuchen ("Wenn sie nicht zahlen klage ich sie raus, ich kann das!") die bei den meisten auch Wirkung zeigten.
Einige wenige (unter anderem auch ich) weigern sich allerdings bis heute und müssen nun mit den Konsequenzen leben. Jüngst wurde kundgemacht, dass alle Parteien die nicht den erhöhten EVB bezahlen auch den Fahrradkeller nicht benützen dürfen, daher meine Frage: Darf er das???
Ich bin leider kein Jurist doch soviel ich weiss muss der Vermieter doch alle Räume für die Betriebskosten verlangt werden als Gemeinschaftsräume jedem zugänglich machen oder täusche ich mich da?
Im Fahrradkeller existiert nämlich ein Kanalanschluss und die Abwassergebühr die dafür zu entrichten ist wird tatsächlich jedem Mieter anteilig in der Betriebskostenaufstellung verrechnet.
Vielen Dank im Voraus!
Sebastian
Fahrradkeller
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