Fahrradkeller

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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LE Charlie
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Fahrradkeller

Beitrag von LE Charlie » 04.10.2014, 10:22

Hallo alle miteinander!

Habe gerade wieder einmal ein Problem mit meinem Vermieter und bräuchte bitte eure fundierte juristische Meinung dazu:
Ich in der Steiermark im März 2013 in eine von 72 BUWOG Wohnung dieser Anlage eingezogen (unterliegt nach wie vor dem WGG), jedoch wurde die gesamte Anlage im Dezember verkauft und der neue Vermieter macht Stress.
Es kam zuerst zu einer unrechtmäßigen Erhöhung des EVB kombiniert mit Einschüchterungsversuchen ("Wenn sie nicht zahlen klage ich sie raus, ich kann das!") die bei den meisten auch Wirkung zeigten.

Einige wenige (unter anderem auch ich) weigern sich allerdings bis heute und müssen nun mit den Konsequenzen leben. Jüngst wurde kundgemacht, dass alle Parteien die nicht den erhöhten EVB bezahlen auch den Fahrradkeller nicht benützen dürfen, daher meine Frage: Darf er das???
Ich bin leider kein Jurist doch soviel ich weiss muss der Vermieter doch alle Räume für die Betriebskosten verlangt werden als Gemeinschaftsräume jedem zugänglich machen oder täusche ich mich da?
Im Fahrradkeller existiert nämlich ein Kanalanschluss und die Abwassergebühr die dafür zu entrichten ist wird tatsächlich jedem Mieter anteilig in der Betriebskostenaufstellung verrechnet.

Vielen Dank im Voraus!

Sebastian



MG
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Beitrag von MG » 06.10.2014, 14:11

..darf er nicht. Stellen Sie ein Fahrrad in den Keller und wenn er Ihnen den Zugang verwehrt machen Sie ein Besitzstörungsklage (Frist 30Tage ab Kenntnis der Störung und des Störers).

mfG
RA Michael Gruner

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