rechtswidrige Klauseln im Mietvertrag

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Schneewittchen26
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rechtswidrige Klauseln im Mietvertrag

Beitrag von Schneewittchen26 » 20.06.2014, 23:21

Hallo :)

ich habe eine Wohnung gefunden und möchte diese nun zum kommenden Monat beziehen. Der Mietvertrag, der mir vorgelegt wurde, enthält allerdings einige rechtwidrige Klauseln. Die Wohnung fällt komplett unter das MRG.
Soll ich nun besser den Makler/Vermieter kontaktieren und ihn um Abänderung der Klauseln bitten und Gefahr laufen, dass dieser Friss oder Stirb sagt bzw mich gleich als Mieter ablehnt oder lieber den Mietvertrag so unterschreiben und nachher auf meine Rechte im MRG pochen?

Es handelt sich zb um eine Klausel, die besagt, dass ich bei notwendiger Instandsetzung der Wohnung diese räumen muss ohne Anspruch auf Kostenerstattung(Miete voll weiterzahlen?). Eine weitere Klausel besagt, dass ich keinen Anspruch auf Ableitung von Rechtsfolgen (=Mietzinsminderung?) habe bei Störung von Wasser/Stromzufuhr etc.

Das Mietanbot ist bereits unterschrieben.



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 22.06.2014, 15:16

Wenn etwas im Vertrag wirklich rechtswidrig ist oder gegen zwingendes Recht des MRG verstößt sind diese Bestimmungen ohnedies nichtig, also können sie ruhig im Mietvertrag stehen bleiben. Nebenbei bemerkt kann auf das Recht der Mietzinsminderung im Voraus nicht Verzicht getan werden (§ 1096 Abs 1 Satz 3 ABGB).

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