heizkostenabrechnung

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woso148
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heizkostenabrechnung

Beitrag von woso148 » 23.04.2014, 18:50

Hallo,

bei mir wurden jetzt die HK pro Monat von 90€ auf 140€! angehoben. Hab eine Wohnfläche von 86m² und einen HWB von 50 (Klasse B). Hab bei der Hausverwaltung meinen Unmut kund getan und gefragt wie die Abrechnung funktioniert. Und das kommt mir nicht ganz gerecht vor: Es gibt einen zentralen Zähler im Haus (Fernwärme) und dieser wird dann auf die m² umgerechnet. Das Haus hat Gesamt 18 Wohnungen. Heißt wenn der Nachbar 1 Jahr durchheizt und ich gar nicht kann ich trotzdem 50% davon bezahlen. Ist das wirklich erlaubt???



Manannan
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Beitrag von Manannan » 24.04.2014, 09:52

Da Sie nicht anführen, ob Ihr Mietverhältnis dem Mietrechtsgesetz unterliegt und auch nicht, ob für die Wohneinheiten das Heizkostenabrechnungsgesetz anzuwenden ist, ist eine Beantwortung Ihrer Frage nur soweit möglich, dass, sollte das MRG anzuwenden sein, gem § 17 Abs 1 die Lasten und Abgaben im Verhältnis der Nutzflächen aufzuteilen sind, es sei denn, dass ein anderer Aufteilungsschlüssel schriftlich festgelegt wurde.
Aber auch hier sind unverhältnismäßig hohe Betriebskosten vom Verursacher zu tragen, sofern dieser feststellbar ist.
Ist auch das HeizKG anzuwenden, was idR bei einer gemeinsamen Wärmeversorgung von Gebäuden mit zumindest vier Nutzobjekten der Fall ist, dann sind die Verbrauchsanteile individuell zu messen und abzurechnen.

woso148
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Beitrag von woso148 » 24.04.2014, 16:05

Also ein Aufteilungsschlüssel steht nicht gesondert im Mietvertrag. Da das Haus 18 Wohnungen hat ist das HeizKG anzuwenden, richtig? Und das bedeutet es muss jede einzelne Wohnung extra abgerechnet werden oder?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 24.04.2014, 16:36

Wenn eine gemeinsame Wärmeversorgungsanlage für diese Wohnungen besteht, dann ist das HeizKG anzuwenden.

woso148
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Beitrag von woso148 » 24.04.2014, 17:06

Ja, diese gibt es (Fernwärme). Heißt es muss also extra abgerechnet werden, richtig?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 24.04.2014, 21:18

Wenn die genannten Parameter zutreffen, dann ist auch nach dem HeizKG abzurechnen bzw vorzuschreiben.

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