Hallo liebe Community!
Ich lebe jetzt seit fast einem Jahr in meiner Wohnung und habe seit einiger Zeit ein Problem mit meinen Nachbarn unter mir.
Das Haus in dem ich lebe ist leider schon etwas älter und dadurch auch sehr hellhörig.
Die Mieter unter mir haben ein Kind das so etwa 2-3 Jahre alt ist.
Es handelt sich hierbei um eine von der Firma zur Verfügung gestellten Mietwohnung. => Nachbarn sind ebenfalls "Arbeitskollegen"
Der Nachbar hat mich vor einiger Zeit schon mal mächtig in meinem Büro vor allen Leuten angemacht, dass wir so laut sind und es herausfordern und alles nur machen damit wir ihnen etwas auswischen können...
Bullshit aber er ist leider dieser Meinung.
Heute um kurz vor 21 Uhr stand er wieder vor der Wohnungstür und hat wie wild rumgeschrien welcher sch**** W***** ich nicht sei und wenn wir nicht sofort damit aufhören, er die Wohnungstür eintritt.
Hab ihm dann die Türen gezeigt und dann kam nur als Antwort wir müssten sie so und so zumachen. (natürlich kann ich jede Tür so zumachen dass ich nicht so viel höre - nur hab ich nicht jedes mal 2 Minuten Zeit dafür...)
Ist ja auch nicht so als würden wir von denen nichts mitbekommen.
Da schreit das Kind auch die ganze Zeit rum und man hört den halben Tag das getrample...
Nur denk ich mir halt in einem Wohnhaus wo mehrere Leute wohnen, muss man auch etwas zurückstecken - da man ja nicht alleine wohnt.
Er tut jedoch so als wären sie die wichtigsten und alles muss nach ihrer Pfeife laufen und das lass ich mir nicht mehr gefallen.
Ich möchte gerne von euch wissen wie die Sachlage aussieht, da ich leider zu wenig darüber informiert bin.
Laut Gesetz gilt Nachtruhe erst ab 22 Uhr aber was genau das heißt bin ich mir bis jetzt nicht im klaren.
Ich hab schon mein Hobby (Gitarre spielen) so extrem zurückgeschraubt weil ich keinen Stress mit meinen Nachbarn möchte.
Aber schön langsam denk ich mir ich fang wieder so zu spielen an wie früher, weil einem eh alles mögliche vorgeworfen wird...
Danke für eure Antworten und Hilfe!
lg
Türen werden zu laut geschlossen.
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- Beiträge: 2
- Registriert: 03.03.2014, 22:08
Für Mehrparteienhäuser gibt es sogenannte Hausordnungen, welche gewisse Verhaltenserwartungen der Bewohner beinhalten, also für gewöhnlich auch regeln, zu welchen Zeiten ein gewisses Maß an Lärm erlaubt und auch von den anderen zu tolerieren ist.
Die allgemein bekannte Regelung einer „Lärmerlaubnis“ bis 22 Uhr ist ein nicht explizit in einer gesetzlichen Norm geregelter Richtwert. Zu berücksichtigen sind maßgebliche äußere Umstände: Hierbei handelt es sich um etwaige Mitbewohner oder unmittelbare Nachbarn eines Mehrparteienhauses. Es ist auf das ortsübliche Lärmverhältnis abzustellen (§ 364 Abs 2 ABGB). Bei der Bewertung der Immission kommt es nicht auf eine besondere Empfindlichkeit einer Person, sondern auf das Empfinden eines mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Durchschnittsmenschen an. Üblicher durch das Zusammenleben bedingter Lärm ist jedenfalls hinzunehmen. Der Lärm, der durch das schwungvolle oder etwas schnellere Schließen der Türe entsteht ist meines Erachtens keine über das ortsübliche hinausgehende Immission.
Verhalten Sie sich weiterhin, so wie immer und provozieren Sie den Herrn nicht unnötig. Wenn er keine Ruhe gibt können Sie ihn zumindest wegen versuchter Nötigung anzeigen.
Bevor die Kollegen hier mit Gegenargumenten kommen möchte ich betonen, dass ich hier bloß die Option der Anzeige des meines Erachtens erfüllten Tatbestandes der versuchten Nötigung aufzeige. Wie das der StA oder ein Richter sieht kann ich Ihnen nicht sagen. Außerdem bräuchten Sie Zeugen, aber zumindest würde ein Ermittlungsverfahren gegen den Herrn laufen.
Die allgemein bekannte Regelung einer „Lärmerlaubnis“ bis 22 Uhr ist ein nicht explizit in einer gesetzlichen Norm geregelter Richtwert. Zu berücksichtigen sind maßgebliche äußere Umstände: Hierbei handelt es sich um etwaige Mitbewohner oder unmittelbare Nachbarn eines Mehrparteienhauses. Es ist auf das ortsübliche Lärmverhältnis abzustellen (§ 364 Abs 2 ABGB). Bei der Bewertung der Immission kommt es nicht auf eine besondere Empfindlichkeit einer Person, sondern auf das Empfinden eines mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Durchschnittsmenschen an. Üblicher durch das Zusammenleben bedingter Lärm ist jedenfalls hinzunehmen. Der Lärm, der durch das schwungvolle oder etwas schnellere Schließen der Türe entsteht ist meines Erachtens keine über das ortsübliche hinausgehende Immission.
Verhalten Sie sich weiterhin, so wie immer und provozieren Sie den Herrn nicht unnötig. Wenn er keine Ruhe gibt können Sie ihn zumindest wegen versuchter Nötigung anzeigen.
Bevor die Kollegen hier mit Gegenargumenten kommen möchte ich betonen, dass ich hier bloß die Option der Anzeige des meines Erachtens erfüllten Tatbestandes der versuchten Nötigung aufzeige. Wie das der StA oder ein Richter sieht kann ich Ihnen nicht sagen. Außerdem bräuchten Sie Zeugen, aber zumindest würde ein Ermittlungsverfahren gegen den Herrn laufen.
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