Immer wiederkehrender Wasserfleck. Nachbar tut nichts!

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
terand
Beiträge: 2
Registriert: 31.01.2014, 12:28

Immer wiederkehrender Wasserfleck. Nachbar tut nichts!

Beitrag von terand » 31.01.2014, 14:38

Hallo!
Vom Nov. 2013 bis Aktuell habe ich in meiner Gemeindewohnung das Problem, das sich an der Decke/Wand meiner Küche bereits mehrere Male (so an die 10-15 Mal) ein Wasserfleck gebildet hat. Dieser trocknet dann aus und bildet sich wieder neu (einmal grösser einmal kleiner, je nachdem wie lange die Mieter über mir den Wasserhahn laufen hatten.

Als sich der Wasserfleck das erste Mal bildete, verständigte ich sofort meine Nachbarn und bat sie den Haupthahn in der Küche abzudrehen. Danach meldete ich den Schaden bei Wiener Wohnen.
Um die sehr ärgerlichen und frustrierenden Erlebnisse die ich in den kommenden Monaten mit meinen Nachbarn, aber zum Teil auch mit Wiener Wohnen hatte, nicht bis ins kleinste Detail zu schildern, reduziere ich diese auf folgende Punkte:

- Erster Installateur-Termin wurde von den Mietern über mir nicht eingehalten; neuerliche Wasserflecken und immer wieder Gespräche mit Nachbarn die mir versichern, dass sie den Hahn in der Küche nicht aufdrehen, und auch sonst keine Geräte am Wasseranschluss laufen und ihr Wasser ausschließlich vom Bad nehmen. (was gelogen war, den bei einem Problem an der Leitung selbst, würde der Wasserfleck nicht immer wieder Mal austrocknen und zwei, drei Tage später neu entstehen)

- Als dann endlich eine Reparatur durch einen, von Wiener Wohnen beauftragten Installateur erfolgte, vergingen fast eineinhalb Monate. Bei dieser Reparatur wurden dann, soweit ich verstanden habe, die „Verankerungen“ der Anschlüsse in der Mauer neu gemacht.

- Nach dieser Reparatur war für zwei Wochen Ruhe und ich besorgte mir schon Farbe um Wand und Decke neu zu streichen.

- Voriges Wochenende plötzlich wieder ein Wasserfleck an derselben Stelle. Schlimmer als bisher, war der Fleck an Decke und Wand sicher einen qm groß und Tropfen liefen bis zum Boden. Wie sich heute herausstellte, (nach neuerlicher Verständigung und Installateurtermin) wurde der Familie schon beim letzten Mal gesagt, sie müssen ihre tropfenden Armaturen reparieren lassen (denn diese werden nicht von Wiener Wohnen repariert). Diese waren also schon die ganze Zeit (zusammen mit den defekten Verankerungen) mit dafür verantwortlich!

Meine Befürchtung ist, dass sie die Armaturen auch weiterhin nicht reparieren lassen werden, weil sie es ja scheinbar nicht weiter betrifft, da das ganze Wasser eh zu mir abläuft!

Wiener Wohnen hat mich bis jetzt noch nicht zurückgerufen, aber von der Aussage des Installateur ausgehend, werden diese Armaturen (und die Anbringung) nicht von WW bezahlt.

Mittlerweile bin ich ziemlich verzweifelt, da ich keine Rechtschutz und Haushaltsversicherung besitze, weiß ich im Moment nicht wirklich, wie ich am besten weiter vorgehen soll wenn die Familie nichts unternimmt, um die Armaturen zu reparieren. Die Schäden sind ja im Moment noch nicht wirklich groß. Keine Geräte oder Küchemöbel sind beschädigt. Aber ich habe die Befürchtung, das durch dieses immer wieder einsickernde Wasser, Schimmel entsteht und dass wäre ein großer Schaden!

Vielleicht sollte ich auch noch dazu sagen, dass diese Familie ziemlich problematisch ist. Unglaublich laute Streits, Geschrei, Türenschmeißen, Getrampel der Kinder. Vor allem aber die Dreistigkeit mit der sie mir wiederholte Male eiskalt ins Gesicht lügten, wenns um Vereinbarungen von Terminen und dem Gebrauch des Wasseranschlusses ging, macht mich sehr skeptisch, das es zu einer einvernehmlichen Lösung kommt. Heute erfuhr ich auch noch von der Nachbarin im Zwischenstock (also die unmittelbare Nachbarin dieser Familie) , die zufällig vorbeikam als ich mit den abziehenden Installateuren sprach, das bei ihr schon zwei Mal die Polizei klingelte und fragte ob sie etwas über den Verbleib der Frau weiß. Was eigenartig ist, denn die meisten meiner Gespräche hatte ich ja mit ihr, und ich habe auch nicht den Eindruck, daß sie selten da wäre. Dafür höre ich sie leider zu oft schreien.

Meine Frage ist also, wie soll ich weiter vorgehen? Mieterschutz? Rechtsanwalt? Rechtsschutzversicherung abschließen? Ich habe vor, nächste Woche eine Haushaltsversicherung abzuschließen. Schon um für die Zukunft "gerüstet" zu sein. Aber würde mich diese dann in dem aktuellen Fall unterstützen, zumindest rechtlich?

Für hilfreiche Ratschläge wäre ich sehr dankbar!
Mit besten Grüßen



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 31.01.2014, 15:12

Lieber Fragesteller!

1. Geben Sie (falls Sie dies nicht schon getan haben) dem Vermieter (der Gemeinde), der für die Wohnung aus der das Wasser kommt zuständig ist, unbedingt schriftlich über das Problem Bescheid. Schildern Sie darin –wie hier im Forum- die wesentlichen Details.

2. Lassen Sie sich auch unbedingt vom Installationsunternehmen eine schriftliche Bestätigung geben, in der dieses bestätigt, dass die Familie darauf hingewiesen wurde, dass es einen Eintritt eines Sachschadens in Ihrer Wohnung geben könnte, wenn sie ihre tropfenden Armaturen nicht ordentlich sanieren.

3. Fordern Sie die Familie erneut schriftlich zum Handeln auf.

Geschieht nichts und entsteht tatsächlich ein Schaden haben Sie 1. dem Vermieter nachweislich darüber Bescheid gesagt, 2. die fachkundige Bestätigung vom Installationsunternehmen, woher der Schaden kommt und dass die Familie vor dem Eintritt desselben darüber Beschied gewusst hatte und trotzdem, obwohl die Maßnahme dagegen durchaus zumutbar gewesen wäre, nichts unternommen hat (darin spiegelt sich ein grob sorgfaltswidriges Verhalten wider, welches Ihnen vor Gericht die besseren Karten einbringt) und 3. den schriftlichen Nachweis, dass Sie die Familie noch einmal darüber in Kenntnis gesetzt haben, dass die Emissionen aus ihrer Wohnung auf Dauer einen Sachschaden in Ihrer Wohnung verursachen könnten.

Darüber hinaus können Sie, weil die liebe Familie schon am ersten Wasserfleckproblem mitverantwortlich war und nicht gehandelt hat, obwohl sie (laut dem Installationsunternehmen) bereits darauf hingewiesen wurde, dass sie ihre sanitären Einrichtungen ordnungsgemäß warten sollen, für die Ihnen aus der Leistung des Installationsunternehmens entstandenen Kosten (sofern nicht der Vermieter, also Wiener Wohnen, dafür aufkam) eine Kostenteilung wegen Mitverschuldens verlangen.

terand
Beiträge: 2
Registriert: 31.01.2014, 12:28

Beitrag von terand » 31.01.2014, 16:07

Lieber lexlegis!

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Für die Farbe und das Ausmalen der Wand, werde ich keine Kostenteilung verlangen. Aber mir ist klar, dass ich diese Schreiben brauchen werde, sollte ein noch größerer Schaden entstehen (Schimmel etc.) und ich so schon jetzt (hoffentlich) ein Druckmittel habe, um die Mieter zum handeln zu bewegen.

Ich werde ihre Ratschläge befolgen, habe aber dazu noch ein paar Fragen:

1. Reicht ein email an Wiener Wohnen das den Sachverhalt beschreibt oder muss es ein eingeschriebener Brief sein?

2. Dieselbe Frage für die Bestätigung des Installateurs: reicht hier ein email?

3. Wie sieht es aus mit dem Fall der Fälle, das ich tatsächlich Rechtsbeistand brauche. Wäre dann der Weg über eine Haushalts- und/oder Rechtschutzversicherung möglich? Würden sich diese im Moment überhaupt auf einen Versicherungsabschluß einlassen? Oder müsste ich mir einen Anwalt nehmen?

Über eine Antwort von Ihnen (oder anderen Foren-Leser) würde ich mich sehr freuen,

mit besten Grüßen

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 50 Gäste