Hallo zusammen,
ich muss berufsbedingt Umziehen und möchte deshalb gerne meinen bestehenden Mietvertrag kündigen.
Folgende Vertragsbedingungen wurden vereinbart:
Vertragsbedingungen:
Dieser Vertrag ist auf die Dauer vom 01.10.2013 bis 30.09.2014
abgeschlossen.
Es wird eine 3-monatige Kündigungsfrist vereinbart. Wird der Vertrag (Ende
der Vertragsdauer 30.09.2014) vom Mieter während der Vertragsdauer – 3
monatige Kündigung – gekündigt, sind die ausstehenden monatlichen
Mietbeträge zu bezahlen. Eine Mietdauerverlängerung ist nach rechtzeitiger
Absprache möglich.
Ist diese Klausel überhaupt rechtsgültig ?
Muss ich mich an die festgeschriebenen Mietdauer halten und die restlichen Mietbeträge zahlen?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Gruß
Mirtl
Kündigung trotz Kündigungsverzicht?
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Eine Befristung bei einer Wohnung die dem Teilanwendungsbereich des MRG unterliegt ist auf 1 Jahr ist rechtlich nicht möglich.
Eine unzulässige Befristung führt zu einem unbefristeten Mietvertrag. Das heißt dass grundsätzlich die Kündigung mit 1-monatiger Frist möglich ist.
Hier wurde eine 3monatige Frist vereinbart. AUf der sicheren Seite sind Sie jedoch, wenn Sie die Wohnung kündigen und die 3 Monatsfrist abwarten und dann ausziehen. Die restlichen Monate brauchen Sie mMn nicht zu bezahlen.
Eine unzulässige Befristung führt zu einem unbefristeten Mietvertrag. Das heißt dass grundsätzlich die Kündigung mit 1-monatiger Frist möglich ist.
Hier wurde eine 3monatige Frist vereinbart. AUf der sicheren Seite sind Sie jedoch, wenn Sie die Wohnung kündigen und die 3 Monatsfrist abwarten und dann ausziehen. Die restlichen Monate brauchen Sie mMn nicht zu bezahlen.
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