Problem mit Hausbesorger

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Sabine30
Beiträge: 1
Registriert: 23.11.2013, 22:41

Problem mit Hausbesorger

Beitrag von Sabine30 » 23.11.2013, 22:55

Hallo,

haben ein Problem mit unserer Hausbesorgerin.
Diese muss laut Vertrag einmal wöchentlich unter anderem das Stiegenhaus wischen. Seit April schreiben wir nun mit, da sie dies nur dann tut, wenn sie grade Lust dazu hat.
Beschweren uns ca. einmal im Monat bei dem zuständigen Hausverwalter/Vermieter, doch dieser lacht uns nur aus und möchte (seine Aussage) keine Beschwerden entgegen nehmen.
Das zweite Problem diese Hausbesorgerin betreibt nebenbei noch eine Firma, die zb Reinigungsmittel verkauft. Nun hat sie laut BK-Abrechnung im Wert von 8.000 Euro!!! Putzmittel, Streusalz und Düngemittel "gekauft".
Diese 8000 Euro sind meiner Meinung nach eindeutig zu viel bzw. ist es nicht nach vollziehbar wofür dies verwendet wurde. Deshalb nehmen wir an, dass die Damen sich einfach so bereichern möchte. Denn niemand weis wo all diese gekauften Mittel etc. hinkommen.

Hat jemand einen Rat, ich brauch wirklich dringend Hilfe,
denn schön langsam weiß ich nicht mehr weiter :twisted:



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 26.11.2013, 13:49

Verlangen Sie von ihr eine konkrete Auflistung der Ausgaben und wofür diese gemacht wurden (Buchhaltung), andernfalls teilen Sie ihr mit, dass Sie sich gezwungen fühlen eine Betrugsanzeige zu erstatten.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 27.11.2013, 08:09

Der Vermieter bzw. die Verwaltung hat Einsicht in die Belege zu gewähren. Das heißt, dass jede Ausgabe mit Rechnungen belegt sein muss. Sollten verdächtige Positionen erscheinen (€ 8.000,-- für Putzmittel) können sie beim Bezirksgericht bzw. bei einer Schlichtungsstelle einen Antrag auf Überprüfung der Betriebskosten stellen.

Wird Ihnen die Einsicht verwehrt, können sie ebenso einen Antrag auf Belegeinsicht stellen.

Wegen dem Stiegenhaus würde ich dem Vermieter bzw. die Hauverwaltung schriftlich aufforderung die Mängel zu beheben (niemals mündlich!!!!). Sollten die Mängel nicht beseitigt werden, würde ich dem Vermieter und der Verwaltung einer Minderung des Mietzinses androhen, wobei ich hier maximal 5%, eher 2-3 %, ansetzen würde.

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