Ich habe per 1.5.2013 eine Gen.Wohnung übernommen (gebaut 2002) und wollte diese per 1.1.2014 ins Eigentum übernehmen. Laut Auskunft der Genossenschaft im Mai 2013 soll ich so schnell wie möglich eine Mail an den zuständigen Betreuer schreiben, denn Stichtag ist der 30.06.2013. Ich habe fristgerecht die Genossenschaft mittels Mail informiert, daß ich die Wohnung per 1.1.2014 ins Eigentum übernehmen möchte.
Im August 2013 ist ein Rundschreiben an alle Mieter gegangen, dass derzeit zuviele Einzelanfragen bezüglich Eigentumsübernahme an die Genossenschaft gerichtet werden und es derzeit abwicklungstechnisch nicht möglich ist, weitere Anfragen zu beantworten.
Eine weitere Anbotslegung erfolgt im 1.Qu.2016 zur Übernahme per 1.1.2017!!!!
Ist das rechtens, daß die Genossenschaft eine Eigentumsübernahme verweigern darf weil die Angestelllten gestresst sind?
Übernahme Genossenschaftswohnung ins Eigentum
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