Hallo,
Ich habe vor 3 Monaten eine Ablöse mit einem Nachmieter meiner Genossenschaftswohnung ausgemacht, dieser bestätigte mir den Preis, habe sogar eine e-mail wo er schreibt das dies in Ordnung ist.
Aufgrund dessen habe ich meine Wohung gekündigt und gedacht es passt nun alles. 2 Wochen vor Ende der Kündigungsfrist meint der Nachmieter nun das ihm das zuviel Geld sei und will 1000 € weniger zahlen. Da mein Angebot sowieso schon ein Freundschaftsangebot ist will ich natürlich nicht drauf eingehen. Abgemacht is Abgemacht, für diesen mündlichen Vertrag habe ich sogar einen Zeugen!
Jetzt will er von der Wohung zurücktreten, was mir erhebliche kosten bringt,da es auch total kurzfristig ist. Muss nun endweder die wohung ausräumen und komplett ausmalen, oder zumindest meine Kündigungsfrist verlängern.
Habe ich irgendwie die möglichkeit den mündlichen Vertrag zwingend durchzusetzten oder Schadenersatz zu fordern?
danke im vorhinein für Antworten.
Lg
Ablösevereinbarung/Vertragsbruch
Sie haben Ihrem Nachmieter die Wohnung zu einer bestimmten Ablösesumme angeboten und dieses Angebot wurde angenommen und mittels Mail bestätigt. Der Vertrag ist damit zustande gekommen.
Dass Ihr Nachmieter nun weniger zahlen will als ursprünglich vereinbart, ist als neuerliches Angebot von seiner Seite zu werten, dass Sie annehmen können, aber nicht annehmen müssen. Nehmen Sie nicht an, so können Sie auf Vertragserfüllung klagen. Diesfalls wäre es für Ihren Nachmieter günstiger, auf die € 1.000,00 zu verzichten.
Dass Ihr Nachmieter nun weniger zahlen will als ursprünglich vereinbart, ist als neuerliches Angebot von seiner Seite zu werten, dass Sie annehmen können, aber nicht annehmen müssen. Nehmen Sie nicht an, so können Sie auf Vertragserfüllung klagen. Diesfalls wäre es für Ihren Nachmieter günstiger, auf die € 1.000,00 zu verzichten.
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