Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob das die richtige Kategorie ist, aber meine Frage hat mit Wohnen zu tun, also hoff ich mal dass das passt.
Ich hab schon das Internet nach einer Antwort durchforstet, hab aber keine gefunden. Nämlich würde mich sehr interessieren, ob man eine Gartenparzelle mit einem "Gartenhäuschen" (inkl. kleinem Bad, kleiner Küche, usw.), das eigentlich als Sommerhaus gedacht ist, als Hauptwohnsitz anmelden darf, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen.
Ich hab einmal von einem Bekannten gehört, dass die einzige Vorraussetzung ist, dass das Haus "winterfest" ist, und es würde mich auch interessieren, unter welchen Umständen ein Haus als "winterfest" gilt.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!
Liebe Grüße,
Vicki
Gartenparzelle als Hauptwohnsitz?
Super, danke. Welche bautechnischen Vorschriften sind das? Also welche Eigenschaften muss das Haus aufweisen?Manannan hat geschrieben:Grundsätzlich ist das möglich, sofern das Gartenhäuschen den bautechnischen Vorschriften entspricht. Da es sich um eine Landesmaterie handelt und uU auch widmungstechnische Vorschriften zu beachten sind, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Wohnsitzgemeinde.
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