Warte immer noch auf meine Kaution

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Wienerin
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Warte immer noch auf meine Kaution

Beitrag von Wienerin » 01.07.2013, 22:10

Hallo zusammen,

ich hatte in Wien bis Ende April 2013 eine Wohnung gemietet (Hauptmiete). Es gab nie Probleme, weder von meiner Seite aus noch seitesn der Hausverwaltung. Die Wohnung ist eine sog. "Vorsorgewohnung". Bei der Übergabe wurden Kratzer im Parkettboden festgestellt, wobei diese meiner Meinung nach, normale Gebrauchsspuren waren. Die Hausverwaltung meinte, sie würden einen Teil der Kaution einbehalten, um die Kosten zu decken,da der Parkettboden im WZ geschliffen werden muss. Nun, das war Ende April. Ich warte seitdem auf eine Rückmeldung von der Hausverwaltung. Auf mehrere Anfragen meinerseits bekam ich vor zwei Wochen endlich eine Antwort , in der heißt es, "dass die Wohnungsinhaberin der Renovierung noch nicht zugestimmt hat und sie würden mich informieren, sobald es etwas Neues gibt." Kann ich hier irgendetwas tun um die Sache zu beschleunigen?? Bin ziemlich verzweifelt. Vielen Dank für die Antwort!



Manannan
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Beitrag von Manannan » 01.07.2013, 22:26

Ich darf Sie dazu auf folgenden Link verweisen: http://www.verbraucherrecht.at/cms/?id=730

lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 02.07.2013, 00:58

Geben Sie sich damit NICHT zufrieden!

Bitte bedenken Sie, dass die Miete ansich bereits die Benützung und übliche Abnützungen der Bestandsache abdeckt. Sie zahlen ja genau deswegen Miete um die Wohnung verwenden zu dürfen und zur Verwendung gehören natürliche Abnützungserscheinungen. Die Kosten für übliche Abnützungen sind bereits im Mietzins enthalten. Das Verwenden der Kaution zur Sanierung gewöhnlicher aus dem Gebrauch der Mietsache entstandener Abnützungen ist unzulässig, da wie bereits erwähnt dies schon vom Mietzins gedeckt ist.

Condor2
Beiträge: 25
Registriert: 02.07.2013, 14:29

Beitrag von Condor2 » 02.07.2013, 15:16

nach § 16 b MRG ist die Kaution unverzüglich zurückzuzahlen - dh der Vermieter hat nur eine kurze Überprüfungszeit und müsste dann die Kaution rückerstatten. Der Zeitraum ab April ist sicher zu lang. Gehaftet wird normal nur wegen übergebührlicher Abnützung. Wenn der Kautionsteil nicht zurückgezahlt wird, kann man bei der Schlichtungsstelle in Wien einen Antrag auf Feststellung der Höhe des rückforderbaren Kautionsbetrages einbringen oder direkt den Betrag beim zuständigen BG in Wien einklagen

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