ich hoffe meine Frage passt hier in dieses Unterforum.
Ich bewohne eine Genossenschaftswohnung, die Anfang der 80er errichtet wurde und wo noch diverse Förderungen drauf laufen. Jetzt hätte es die Möglichkeit gegeben, die Wohnung ins Eigentum zu übernehmen, aber irgendwann vor einigen Jahren hat die Genossenschaft beschlossen, dass dies nur möglich ist, wenn 25% der Wohnungsnutzer sich dazu entschließen. Leider kam dies nicht zustande.
Nun habe ich mir überlegt, alternativ eine Anlegerwohnung zuzulegen (vorzugsweise eine bereits vermietete), die ausschließlich zur Vermietung gedacht ist, also ich möchte persönlich nicht drin wohnen, sondern nur zumindest mehr für mein Geld bekommen als auf dem Sparbuch

Meine Frage ist eigentlich folgende: Könnten das Probleme bereiten? Sprich die Genossenschaft kündigt mir die Wohnung (es wäre dann ja Eigentum vorhanden), oder hat die das nicht zu interessieren, weil keine Wohnabsicht in der Eigentumswohnung besteht und diese nur für Vermietungszwecke gedacht ist?
Vielen Dank im Voraus für etwaige Antworten!