Gen.wohnung bewohnen, Anlegerwohnung vermieten

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KPB
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Gen.wohnung bewohnen, Anlegerwohnung vermieten

Beitrag von KPB » 04.04.2013, 19:30

Hallo,

ich hoffe meine Frage passt hier in dieses Unterforum.

Ich bewohne eine Genossenschaftswohnung, die Anfang der 80er errichtet wurde und wo noch diverse Förderungen drauf laufen. Jetzt hätte es die Möglichkeit gegeben, die Wohnung ins Eigentum zu übernehmen, aber irgendwann vor einigen Jahren hat die Genossenschaft beschlossen, dass dies nur möglich ist, wenn 25% der Wohnungsnutzer sich dazu entschließen. Leider kam dies nicht zustande.

Nun habe ich mir überlegt, alternativ eine Anlegerwohnung zuzulegen (vorzugsweise eine bereits vermietete), die ausschließlich zur Vermietung gedacht ist, also ich möchte persönlich nicht drin wohnen, sondern nur zumindest mehr für mein Geld bekommen als auf dem Sparbuch ;)

Meine Frage ist eigentlich folgende: Könnten das Probleme bereiten? Sprich die Genossenschaft kündigt mir die Wohnung (es wäre dann ja Eigentum vorhanden), oder hat die das nicht zu interessieren, weil keine Wohnabsicht in der Eigentumswohnung besteht und diese nur für Vermietungszwecke gedacht ist?

Vielen Dank im Voraus für etwaige Antworten!



Manannan
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Beitrag von Manannan » 04.04.2013, 20:56

Grundsätzlich besteht in Österreich gem Art 6 StGG Freiheit des Liegenschaftsverkehrs. Sie können demnach Liegenschaften aller Art erwerben und darüber frei verfügen.
Problematisch könnte dies nur dann sein, wenn Sie bereits in einer geförderten Wohnung wohnen und selbst Fördermittel beziehen, die idR einkommensabhängig sind.
Was die Genossenschaftswohnung selbst betrifft, so kann sich der Erwerb einer Wohnung und deren Vermietung auf das Entgelt ( § 14 Abs 1 WGG ) auswirken.
Was den Erwerb der Genossenschaftswohnung betrifft, so möchte ich auch auf den im § 15 c WGG normierten nachträglichen Anspruch auf Eigentumsübertragung verweisen.

KPB
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Beitrag von KPB » 05.04.2013, 08:44

Danke für die Antwort!

"Problematisch könnte dies nur dann sein, wenn Sie bereits in einer geförderten Wohnung wohnen und selbst Fördermittel beziehen, die idR einkommensabhängig sind."

Ist das so zu verstehen: wenn auf der zu kaufenden Wohnung ebenfalls eine Förderung wäre? Also zweimal Förderung beziehen geht nicht (völlig ok), aber in der geförderten Wohnen und eine ungeförderte vermieten schon?

Auf das Entgelt der Mietwohnung dürfte es glaube ich nicht so viel Auswirkung haben. In der Abrechnung scheint keine einkommensabhängige Komponente auf und ich habe die gleiche Monatsmiete von der Vormieterin "geerbt".

Die §15ff hatte ich zwar auch schon gefunden, ich tue mir aber etwas schwer mit der Interpretation als Nicht-Jurist. Also 15b trifft zu. Aber in 15c (a) steht etwas von Einmalbetrag, zählt da auch ein Genossenschaftsanteil dazu? 15c (b) fällt aus, weil kein verbindliches Angebot gelegt wird.

Aber angenommen 15c (a) träfe irgendwie zu, dann ginge es ja in §15e 1(b) weiter, was soviel heißt wie ich müsste noch ein paar Jährchen warten.

Ich bekomme gerade etwas Kopfschmerzen von der §-Springerei :) Gesetzestexte sind wohl nicht für Normalsterbliche konzipiert.

Liege ich bei meinen Überlegungen da irgendwie richtig?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 07.04.2013, 20:15

Mit einkommensabhängigen Fördermittel meinte ich die Wohnung, die Sie gegenwärtig bewohnen.

§ 15 e regelt das Antragsverfahren, beinhaltet aber noch keinen Rechtsanspruch auf Übertragung.
§ 15 c hingegen enthält bei Vorliegen der darin aufgezählten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Übertragung.

Der Einmalerlag ist als Form für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zu verstehen.

KPB
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Beitrag von KPB » 09.04.2013, 08:01

Hallo nochmal,

ich denke es dürfte nun einiges geklärt bzw vom Tisch sein. Die Genossenschaft bzw deren Jurist hat mir mitgeteilt, dass dieser ganze Anspruch nur für Wohnungen gilt, die nach 1993 errichtet worden sind (oder eine Förderzusage bekommen haben?). Die %-Regelung ist schon ein Entgegenkommen der Genossenschaft. Also fällt das wohl ins Wasser.

Bleibt also nur mehr die Option auf Anlageobjekt, falls das keine Scherereien mit sich bringt.

Danke auf jeden Fall für die Antworten.

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