Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich würde mich sehr freuen, wenn sie den Mietvertrag auf seine Rechtskräftigkeit überprüfen könnten.
Danke schon im Voraus.
MfG Daniel
Mietvertrag Gültigkeit lt. MRG?
Mietvertrag Gültigkeit lt. MRG?
Zuletzt geändert von Zomo89 am 08.01.2013, 14:44, insgesamt 1-mal geändert.
Kein Problem, es sollte nur darauf hingewiesen werden.
In der Praxis ist es oft so, dass 20 und mehr Leute eine Wohnung brauchen und derjenige die Wohnung bekommt, der zuerst den Mietvertrag in unveränderter Form unterschreibt. Hier hat eindeutig der Mieter die stärkste Position und daher ist es oft schwierig über bestimmte Vetragsinhalte zu verhandeln.
Wenden Sie sich am besten an die Mietervereinigung.
https://mietervereinigung.at/default.aspx?id=82
In der Praxis ist es oft so, dass 20 und mehr Leute eine Wohnung brauchen und derjenige die Wohnung bekommt, der zuerst den Mietvertrag in unveränderter Form unterschreibt. Hier hat eindeutig der Mieter die stärkste Position und daher ist es oft schwierig über bestimmte Vetragsinhalte zu verhandeln.
Wenden Sie sich am besten an die Mietervereinigung.
https://mietervereinigung.at/default.aspx?id=82
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