Hey!
Die Fragen die ich gleich stelle beziehen sich auf das Recht der Hauptmietern um die es geht.
Wir waren in einer 5er wg.
Ist es rechtlich OK, wenn die Hauptmieterin nach der Auflösung der WG das Geld welches noch am Haushaltskonto lag einfach zu nehmen?
Zur Erklärung das waren 6 Mieten
Der volle Mietpreis wurde uns 2 mal von der Kaution abgezogen.
Sind diese Mieten dann eine Kaution?
Weil rein rechtlich würde ich einfach sagen das sind 2 Mieten von mir und den anderen Hauptmieter die sie da wegnimmt oder seh ich das falsch?
Darf die Hauptmieterin einfach von einer geliehenen Kaution Geld abziehen und dann behaupten, die andere Person bekäme nichts zurück?
Es war sogar abgemacht!
(Es gibt keinen Vertrag; aber Beweise und Zeugen die diesen Fakt bestärken könnten)
Sie hat nämlich Mieten abgezogen von der Kaution und mehr und sagt zur Geldleiherin ok lass mich in Ruh.
Sie weigert sich nämlich Ihr das zurück zu zahlen obwohl das nicht Ihr Geld ist und alle wussten wie es eigentlich aussieht und sie haben das auch gesagt das sie die Miete kriegt (Die Gekdleiherin).
Außerdem schuldet Sie ihr noch ein Teil der Provision weil sie das ausgemacht haben.
Wer ist wegen der Kaution dann eigentlich fällig sie zu zahlen? Die Mieterin der sie geborgt wurde; Die Person die sie jetzt sich genommen hat?
Darf die Hauptmieterin einfach mir meine zwei Mieten wegnehmen? (Schulden habe ich keine bei ihr).
[Ich glaube nicht)
Viel wichtiger, wenn das rechtswiedrig ist was kann in meinem Fall machen und im anderen was kann die Person machen die das Geld geliehen hat.
Hoffe ihr wisst das.
LG
Fragen zur Kaution - Was geht rechtlich, was nicht?
Der OGH erklärt eine Kaution bis zu sechs Monatsmieten jedenfalls für zulässig; übersteigende Beträge idR dann, wenn ein besonderes Sicherstellungsbedürfnis besteht.
Die Kaution dient zur Abdeckung von Ansprüchen des Vermieters gegen den Mieter aus dem Mietverhältnis wie (fälligem!) Mietzins, Schäden etc. und ist fruchtbringend zu veranlagen (idR Sparbuch).
Da auch hier im Wesentlichen Vertragsfreiheit besteht, müsste man wissen, was konkret vereinbart wurde. Mangels eines schriftlichen Vertrages wird das nicht einfach sein.
Die Kaution dient zur Abdeckung von Ansprüchen des Vermieters gegen den Mieter aus dem Mietverhältnis wie (fälligem!) Mietzins, Schäden etc. und ist fruchtbringend zu veranlagen (idR Sparbuch).
Da auch hier im Wesentlichen Vertragsfreiheit besteht, müsste man wissen, was konkret vereinbart wurde. Mangels eines schriftlichen Vertrages wird das nicht einfach sein.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 37 Gäste