Hallo.
Ich und mein Mitbewohner stehen vor einem heiklen Problem und sind uns nicht ganz sicher, wie wir weiter verfahren sollen.
Am 1.Oktober sind wir als Untermieter in eine WG in Wien gezogen. Es schien in Ordnung und wurde unter anderem so beworben:
"Altbau
# Parkett, Flügeltüren
# RENOVIERTE Küche
# Bad, WC, Abstellraum
# neue Gastherme, Etagenheizung
# Waschmaschine, Geschirrspüler
# Breitband Internet"
Mein Mitbewohner hat ein Durchgangszimmer.
Der Vermieter (und Hauptmieter/Mitbewohner) erschien bei Vertragsabschluss nett und Kompromissbereit.
Das hat sich nun geändert.
Ich erstelle mal eine Liste der Dinge die nicht stimmen:
- Der Abstellraum ist mit Ramsch überfüllt.
- Außerdem steht die ganze Wohnung (unsere Zimmer inklusive) mit Möbeln und anderem Zeug voll, dass der Mieter "gewinnbringend" verkaufen will. Das war vor über zwei Monaten, es steh immer noch alles herum. Auch im Flur, was es fast unmöglich macht durchzukommen und mitten in der Küche stehen seine Fahrräder.
- In der Küche dürfen wir die Spülmaschine nicht benutzen.
- Einen Kühlschrank hatte er uns bei der Besichtigung versprochen. Dieser war erst vor etw. zwei Wochen in der Wohnung. Angeschlossen ist er immer noch nicht, weil:
- Wenn man eine bestimmte Steckdose (die einzige an der Wand) Steckdose benutzt, steht das Waschbecken unter Strom!!! Es muss nun erst eine neue Steckdose über einem anderen Kabel montiert werden, damit es in Dauerbetrieb stehen kann.
- Der Hauptmieter hat tatsächlich Breitbandinternet. Doch es wird NICHT mit uns geteilt und wir müssten auf eigene Kosten die komplette Verkabelung selbst bezahlen, wenn wir es wollten.
- Der Hauptmieter weigert sich uns einen Briefkastenschlüssel zu geben. Die Begründung ist, dass er wichtige Briefe bekomme.
- Der Hauptmieter verlangt die Miete IMMER in bar. Wir bekommen dafür eine handschriftliche Quittung.
- Er stellt auch nachts (wenn er zu Bett geht) die Heizungen aus. Mit der Begründung es würde ihn wach halten und Geld zu sparen. (Wenngleich er mit Lichtern extrem verschwenderisch umgeht.) Außerdem wird es uns untersagt am Thermostat zu drehen.
- Es wird uns untersagt unsere Handtücher im Bad hängen zu lassen. (Der Hauptmieter findet dies unhygienisch.)
Das Verhalten des Hauptmieters ist auch schwer erträglich:
- Obwohl niemand in sein Zimmer darf (er schließt es auch prinzipiell ab, wenn er es verlässt), läuft er ohne anfrage durch das Durchgangszimmer meines Mitbewohners. Hin und wieder kommt er auch ungefragt in mein Zimmer, wenn ich es nicht mitbekomme.
- Wenn es etwas gibt was getan werden sollte, ist es beinahe unmöglich ein normales Gespräch darüber zu führen. Er selbst ist immer sehr aggressiv und fühlt sich offensichtlich immer persönlich angegriffen.
- Außerdem verhält er sich generell sehr paranoid, was das Leben allgemein erschwert.
Etc. ...
DAS sind alle Gründe wieso wir hier nicht mehr leben wollen.
In unserem Untermietvertrag ist jedoch festgelegt, dass wir erst 12 Monate nach Vertragsabschluss unsere Kündigung einreichen dürfen und die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt. So wie ich das verstehe, könnten wir also frühestens 15 oder sogar 16 Monate nach Vertragsabschluss grundlos kündigen.
Verständlicherweise wollen wir jedoch so schnell wie möglich ausziehen.
Wie steht für uns hier die Rechtslage? Könnten wir unter diesen Umständen den Vertrag kündigen oder lediglich die Miete kürzen? Momentan bezahlen wir etw. 400Euro warm. Wie viel könnten wir kürzen?
Müssten wir den Hauptmieter "zwingen" uns gehen zu lassen?
So sehr wir auch gehen wollen, so wollen wir dennoch, dass es juristisch sauber geschieht.
Danke im Voraus.
MfG,
RB
Vorzeitige Kündigung durch Mieter
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Re: Vorzeitige Kündigung durch Mieter
Ja, wir haben einen schriftlichen Vertrag.
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Da auf Grund desolater elektrischer Installation die Gefahr von Stromschlägen besteht, ist mE ein Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses ohnehin nicht zumutbar. Ich würde den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und ausziehen, wenn der Vermieter nicht binnen kürzester Zeit die Missstände beseitigt.
Was kann schlimmsten Falls passieren? Der Vermieter kann auf Zuhaltung des Vertrages klagen. Da dürfte er wenig Chance haben.
Kann mir auch gut vorstellen, dass der Mietvertrag nicht beim Finanzamt angezeigt wurde. Die € 400,00 gehen vermutlich am Fiskus vorbei.
Sie dürften hier die stärkere Position haben.
Was kann schlimmsten Falls passieren? Der Vermieter kann auf Zuhaltung des Vertrages klagen. Da dürfte er wenig Chance haben.
Kann mir auch gut vorstellen, dass der Mietvertrag nicht beim Finanzamt angezeigt wurde. Die € 400,00 gehen vermutlich am Fiskus vorbei.
Sie dürften hier die stärkere Position haben.
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