Mietwohnung - jetzt wird Haus verschenkt...
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Mietwohnung - jetzt wird Haus verschenkt...
erledigt
Zuletzt geändert von Barbara Haider am 01.09.2012, 16:50, insgesamt 1-mal geändert.
Handelt es sich um eine Wohnung in einem Haus mit mehreren Wohnungen oder um ein Einfamilienhaus?
Bei letzterem müsst man erheben, welche Regelungen 1989 für die Einfamilienhäuser, insbesondere Kündigungsschutz, gegolten haben. Leider ist das Gesetz im RIS erst ab dem 2. WohnRÄnderungsGesetz 1991 abrufbar und da wäre auch das Einfamilienhaus unter dem Kündigungsschutz gestanden.
Wenn Ihr Mietvertrag Kündigungsschutz hat, dann bestaht keine Notwendigkeit einen neune Mietvertrag abzuschließen, sondern Ihre Schwester tritt in diesen ein zu selben Bedingungen ein und kann ihn nur bei wichtigen Gründen kündigen.
Sollte damals kein KÜ-Schutz gegolten haben, dann tritt sie genauso ein, könnte den Mietvertrag aber auch ohne Gründe kündigen, da müssten Sie mit ihr verhandeln.
mfG
RA Michael GRuner
Bei letzterem müsst man erheben, welche Regelungen 1989 für die Einfamilienhäuser, insbesondere Kündigungsschutz, gegolten haben. Leider ist das Gesetz im RIS erst ab dem 2. WohnRÄnderungsGesetz 1991 abrufbar und da wäre auch das Einfamilienhaus unter dem Kündigungsschutz gestanden.
Wenn Ihr Mietvertrag Kündigungsschutz hat, dann bestaht keine Notwendigkeit einen neune Mietvertrag abzuschließen, sondern Ihre Schwester tritt in diesen ein zu selben Bedingungen ein und kann ihn nur bei wichtigen Gründen kündigen.
Sollte damals kein KÜ-Schutz gegolten haben, dann tritt sie genauso ein, könnte den Mietvertrag aber auch ohne Gründe kündigen, da müssten Sie mit ihr verhandeln.
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Könnte also heutzutage leicht sein, dass der Prozessgegner mitliest, oder?
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