Wer müsste den Installateur bezahlen?

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Silviane
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Wer müsste den Installateur bezahlen?

Beitrag von Silviane » 06.07.2012, 18:45

Hallo!

Eine Freundin hat meine Wohnung gemietet, die ich vor ihrem Einzug komplett neu herrichten habe lassen.
Dazu gehört auch eine Einbauküche.
In meinem Plan war kein Geschirrspüler, aber sie wollte gerne einen und hat mir das Geld gegeben, daß ich zur Küche einen mitbestelle.
Es ist aber nach wie vor Ihrer, das habe ich ihr sogar schriftlich bestätigt.

Im Mai 2011 hatten wir ein Problem mit dem Eckventil, es ist gebrochen und hat die ganze Wohnung innnerhalb kürzester Zeit überschwemmt.
War ein Versichererungsfall.

Letzte Woche stand wieder eine Lacke in der Küche!
Die Freundin hat in Panik gleich den Installateur von damals angerufen. Vielleicht ohne Nachdruck zu sagen, daß es ein Garantiefall sein könnte!!

(...man wusste ja vorher nicht, woher die Lacke in der Küche stammt).

Nun war der Wasserzufluß zur Spülmachine undicht, ein Dichtungsring wurde erneuert.
Die Mieterin sagt, der Dichtungsring war am Eckventil (welches im Mai 2011 repariert wurde).
Der Installateur sagt, das war die Dichtung am Schlauch (mit dem hatte er im Mai 2011 angeblich nichts zu tun).

Jetzt hat der Installateur eine Rechnung von 95,-- Euro geschickt und besteht auf Zahlung.
Die Freundin sagt, da ich die Vermieterin bin, soll ich zahlen.
Und ich sage, es ist Deine Spülmaschine, Du musst zahlen.

Ich habe angeboten in dieser verzwickten Situation, jeder zahlt 30 Euro und gut ist es.
Aber das wurde bis jetzt noch von keinem angenommen.

Wer ist eigentlich rechtlich verpflichtet diesen Betrag zu übernehmen?

MFG
Silviane
Zuletzt geändert von Silviane am 07.07.2012, 11:04, insgesamt 1-mal geändert.



Silviane
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Beitrag von Silviane » 07.07.2012, 00:32

Hi!

Ich habe auf meine Frage in einem anderen Forum schon eine Antwort erhalten *freu*

Die Rechnung muss die Mieterin bezahlen, denn dies fällt nicht in meine Pflichten als Vermieterin.

Ich habe hier im Forum ein bisschen gestöbert und habe ähnliche Fälle gefunden.

Auf Seite - 9 ist der Beitrag "Kühlschrank Reparatur" und auf Seite - 7 der Beitrag "Mietrecht Reparatur Waschmaschine"


Z.B schreibt Memil:
"Dem Vermieter obliegt die Reparatur. Solche Geräte (wie Waschmaschine, Spülmaschine) werden nicht vom MRG umfasst, deswegen gilt nur das ABGB. Der Gegenstand wurde mitvermietet und muss funktionieren, ...."


An einer anderen Stelle (Seite - 9, Kühlschrank) wird zitiert:

"23. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und unter Ausschluss des § 1096 ABGB sämtliche am Mietgegenstand notwendig werdenden Reparaturen auf eigene Kosten durchzuführen und überhaupt den Mietgegenstand zu erhalten;.........."


Teilweise sind die Antworten so, daß der Mieter zahlt und dann wieder, daß der Vermieter aufkommen muss.
Der Unterschied ist mir nicht ganz klar.

LG
Silviane

Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 07.07.2012, 07:53

Jaja, das Mietrecht ist ein Dschungel, also ein sehr unwegsames Gelände...

Der Installateur wird die Rechnung auf alle Fälle an den Besteller schicken, also an Ihre Freundin, der Geschirrspüler ist ja ausdrücklich nicht mitvermietet.

Und falls es sich um eine Mietwohnung im Vollanwendungsbereich des MRG handelt, ist der Mieter sowieso für alles innerhalb der Wohnung selber zuständig, außer allgemeine Teile des Hauses wären gefährdet, was bei technischen Angelegenheiten wiederum ein Frage für Sachverständige sein könnte.

Bei mitvermieteten Geräten kommt es darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde, meistens werden alle Erhaltungs- und Reparaturarbeiten, die nicht zwingend durch das MRG dem Vermieter vorgeschrieben sind auf den Mieter überwälzt, außer der Vermieter ist ein Kaufmann, weil im Rahmen eines Verbrauchervertrages die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden kann (zwingendes Recht)...

Sie könnten vielleicht im Fall des Falles versuchen, wegen der Dichtung über eine Schlichtungsstelle der Innung zu einer Lösung zu kommen, weil oft will man nur nicht zahlen, weil man die Zusammenhänge nicht durchschaut und meint, man wird hineingelegt.

Wenn dann die Fakten klar auf dem Tisch liegen beruhigen sich die Gemüter meistens, weil schließlich jeder für seine korrekt erbrachte Leistung korrekt bezahlt werden will.

Silviane
Beiträge: 22
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Beitrag von Silviane » 07.07.2012, 10:33

Guten Morgen Hank!
Danke für die Antwort! :-)

Was ist eine:
"Mietwohnung im Vollanwendungsbereich des MRG "?

Stimmt, der Installateur hat die Rechnung an die Freundin geschickt. Daraufhin hat mich der Vater der Familie angerufen und mich gefragt, wie er mir die Rechnung zukommen lassen kann (z.B. in das Postkastel meines Freundes werfen).
Ich sagte:" Moment, es ist ja gar nicht klar, wer in diesem Fall dafür aufkommen muss."

Es geht mir nicht um die 100 Euro!!

Ich bin keine Profi-Vermieterin, ich vermiete nur diese eine Wohnung.
Von meiner Seite her gab es viele "Freundschaftsdienste"!
(z.B: keine Kaution, günstige Miete für eine supertolle frisch renovierte, "alles ist neu" Wohnung, gratis Parkplatz..)

Ich möchte zukünftig nur noch das bezahlen, wofür ich rechtlich verpflichtet bin! Das zahle ich selbstverständlich gerne.

LG
Silviane
Zuletzt geändert von Silviane am 09.07.2012, 22:01, insgesamt 1-mal geändert.

Silviane
Beiträge: 22
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Beitrag von Silviane » 09.07.2012, 07:23

Guten Morgen!
Es ist alles in Ordnung, gestern habe ich die Rechnung wieder zurückgegeben und gesagt, daß ich mich erkundigt habe.
Sie werden es zahlen.
Vielen Dank für die Info!
Silviane

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