Eine der Miteigentümerinnen der Liegenschaft (gleichzeitig eine GmbH) tritt für die WEG in Vorlage um anstehende Renovierungsarbeiten zu finanzieren/durchzuführen. Diese werden schließlich von der Hausverwaltung anteilsmäßig von allen Miteigentümern eingefordert. Zwei der Miteigentümer weigern sich zu zahlen, woraufhin die GmbH eine Bereicherungsklage gegen die beiden Miteigentümer anstellt. Diese wird abgewiesen, Begründung: mangelnde Passivlegitimation der GmbH; diese stünde laut Gericht ausschließlich der WEG selbst zu (Leitentscheidung: 5 Ob 139/11v)
Wir wollen nun die Bereicherungsklage direkt gegen die WEG richten. Hat jemand Erfahrungen damit? Bzw. was ist bei Klagen gegen die WEG zu beachten?
Wie würdet ihr vorgehen?
Kennt jemand eventuell ähnliche Fälle, die bereits entschieden wurden?
mfG
Bereicherungsklage gegen WEG (§1042 ABGB)
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