Ausstieg aus Mietvertrag

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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violetta1
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Ausstieg aus Mietvertrag

Beitrag von violetta1 » 24.02.2012, 15:04

Hallo!

sorry ich bin neu in dem Forum und hoffe dass ich da jetzt richtig bin, wenn nicht bitte um entschuldigung!

in meinem Vertrag steht:
"Die Vertragsduer beträgt 1 Jahr und verlängert sich jeweils vor Ablauf, wenn nicht anders gewünsch automatisch um 1 Jahr. Die Kündigung ist jederzeit mit einer einmonatigen Frist möglich."

heißt das jetzt dass ich nur immer zu Jahresende mit einmotaiger Kündigungsfrist kündigen kann, oder dass ich auch unter dem jahr kündigen kann, aber nicht zum Monatsende in dem ich meine Küdigung vorlege sonder ich noch ein weiteres Monat zahlen muss?

vielen dank schon mal für eure Hilfe!

lg violetta



Hank
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Beitrag von Hank » 26.02.2012, 02:45

Das Umstandswort "jederzeit" weißt mM auf den Umstand hin, dass der MV unter Einhaltung einer Frist von einem Monat und höchstwahrscheinlich, weil üblich, zum Letzten des Monats aufgekündigt werden kann, der Vermieter also eine gewisse Chance hat, sich darauf einzustellen und möglichst ohne Verlust einen Nachmieter findet.

Die Vertragsverlängerung kann stillschweigend erfolgen, die Kündigung ist jedoch empfangsbefedürftig, d.h. es kann uU einige Tage dauern bis zur Kenntnisnahme und Antwort durch den Vermieter.

Ansonsten müsste man sich den Vertrag in natura genau ansehen und im konkreten Anlassfall zuerst mit dem Vermieter über eine verkürzte Kündigungsfrist oder so verhandeln, wenn Sie sich z.B. um einen Nachmieter kümmern...

violetta1
Beiträge: 2
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Beitrag von violetta1 » 26.02.2012, 14:13

vielen danke für die antwort!

es handelt sich bei dem vertrag nicht um eine wohnungsmiete sonder um "nutzungsbdingungen" bei einer Bürogemeinschaft, bin nur mit einem halben büroraum eingemietet.

der oben angeführte Punkt/Satz ist der einzige zum Thema Verlängerung/Kündigung.
mir ist jetzt nur wichtig, zu wissen, dass ich auch unter dem Jahr aussteigen kann, und nicht ein volles jahr zahlen muss!
was ja mit dem wort "jederzeit" möglich sein sollte, solang ich ein monat vorher bescheid gebe!

so habe ich das jetzt verstanden, ist das richtig?

danke noch mal!

lg

Hank
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Beitrag von Hank » 04.03.2012, 09:46

Ich tät auch meinen, Sie haben einen gutartigen Vermieter, der sogar "wenn nicht anders gewünscht" anbietet, d.h. man kann scheinbar über alles reden und verhandeln. Natürlich kann aber der Vermieter auch Sie unter Einhaltung einer 1-monatigen Frist jederzeit kündigen.

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