Provisionsanspruch des Immobilen Marklers

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frank4
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Provisionsanspruch des Immobilen Marklers

Beitrag von frank4 » 14.02.2012, 17:31

hallo

Ich hatte mir eine Wohnung angeschaut, welche eine Immobilenvermittlungsfirma online gestellt hatte ( Kontakt über den Markler)
Bei der Besichtigung war der Markler nicht anwesend

Einen Tag später fanden ich ein Inserat der selben Wohnung provisonsfrei im Internet und fanden herraus, das der vermieter keinerlei vertrag mit dem Markler hat. Darauf hin besichtigte ich die Wohnung mit einem freund der auch einziehen würde.


Hab ich mich durch die Besichtigung an die Provision gebunden?
Wenn ja muss ich die Volle Provision zahlen oder nur die Meiner miete?



Hank
Beiträge: 1529
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 18.02.2012, 18:30

So ist er, der freie Markt: Es kann immer ein besseres Angebot daherkommen...

Kontaktherstellung und Besichtigung erfolgten in diesem Fall nun einmal über den Makler, das heißt, Sie haben seine Dienste nachweisbar erfolgreich in Anspruch genommen und dafür gebührt ihm ein angemessenes Entgelt.

Die Vermieter, vor allem die professionelleren, haben oft eine Reihe von informellen Informanten und Quellen - so nach dem Motto: irgendwer wird schon mit einem Mieter aufkreuzen...

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