Hallo!
Also, nach dem ich den Lokalbesitzer durch den Hausherr über Lärm beschwert habe, wurde unsere Wohnungstür vom Vater des GFs getreten und beschädigt.
Jetzt sind wir so weit, dass die Gericht Entscheidung traf, dass der Täter diversion bekam und W.Tür repariert wird.
Also,
Reparaturkosten wird laut Anbot des Haustischlers ca.2500. Aber Täter und der Sohn des Täters will nur 1600Euro zahlen. Wohnungsbesitzer
(Geschädigter) ist damit einverstanden, dass die W.tür nicht vollständig repariert wird, und Reparaturkosten max. 1600 Euro sein wird.
Richterin sagte, dass die W.Tür wie vor der Tat zurückgestellt werden muss.Das war abgemacht, dadurch der Täter Diversion bekam.
Der Täter hat ohne Wohnungsbesitzer zu verständigen zweimal schwarzarbeitenden Tischler zu uns geschickt und vesucht uns zu überzeugen, dass die Reparatur bei Schwarzarbeiter billiger machen lassen sollte.
Wir flüchten davor, dass dieser schwarzarbeiter wirder kommt und Tür repariert...
Frage:Als Mieter müssen wir dies alles akzeptieren, dass die Wohnungstür nicht vollständig repariert wird?
vom Lärmerreger W.Tür beschädigt
Wegen der Schwarzarbeit könnten Sie beim Finanzamt Anzeige erstatten, die Türen gehören zum allgemeinen Teil eines Hauses und dafür ist der Vermieter zuständig, er musste mit der Diversion einverstanden sein, wenn ihm gewisse Narben an der Tür nicht stören... jedenfalls haben Sie Anspruch auf ruhiges Wohnen mit einer einwandfrei funktionierenden Eingangstür.
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