Inwieweit gilt das MRG?

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johafrau
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Inwieweit gilt das MRG?

Beitrag von johafrau » 24.01.2012, 19:25

Mein Mietvertrag beinhaltet folgende Klausel:

"Festgehalten wird, dass das MRG auf den gegenständlichen Vertrag nur teilweise anzuwenden ist, da es sich um Wohnungseigentum handelt."

Und ich würde mich einfach gerne über meine Rechte und Pflichten als Mieter erkundigen und auch gerne erfahren, ob alles was im Vertrag so drinnen steht auch wirklich rechtsgültigkeit hat (zB dass ich die Wohnung frisch gestrichen übergeben muss,...).

In welchen Bereichen kann ich jetzt das MRG heranziehen und in welchen Bereichen muss ich andere Rechtsgrundlagen durchsuchen? Und welche anderen Gesetze haben hier Gültigkeit (das WEG?)?

Vielen Dank für eure Hilfe



MG
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Beitrag von MG » 25.01.2012, 13:27

Teilanwenungsbereich des MRG:

http://www.ovi.at/de/verband/Recht/Miete.php

Bei Neubau (nach 1945) Eigentumswohnungen gelten

nur die §§ 14, 16b, 29 bis 36, 45, 46 und 49, nicht jedoch die übrigen Bestimmungen des I. und II. Hauptstückes des MRG. S. § 1 MRG

mfG
RA Michael Gruner

johafrau
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Beitrag von johafrau » 26.01.2012, 13:25

Vielen Dank!

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