Ich habe ja in einem anderen Beitrag meine Frage gestellt und möchte trotzdem hier nochmal eigens darauf zurückgreifen.
Ich bin jetzt seit knapp 2 Jahren in dieser Wohnung und hab ständig Probleme mit unserem Nachbarn.
Es wird ständig die Musik sehr laut aufgedreht, so laut dass bei uns in der Küche die Gläser im Kasten zu scheppern beginnen.
Und das aber mitten in der Nacht, wo man eigentlich schlafen will.
Ich habe ihn mittlerweile schon mehrere Male angezeigt, die Polizei war da und hat selber den Lärm gehört.
Beim nächsten Mal wollen sie ihn einweisen haben sie gesagt.
Beim letzten Mal hat er sogar vor lauter Wut bei der Hauseingangstür unten die Glasscheibe zerschlagen.
Genau an dem Tag hat der Typ insgesamt 3 (!!) Anzeigen erhalten weil er sich so aufgeführt hat.
Leider hat das die Hausverwaltung aber einfach so hingenommen und keine Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet.
Wegen der viel zu lauten Musik wurde er angeblich nur schriftlich verwarnt (dafür gibt es allerdings keinen Nachweis).
Es haben sich sogar schon Nachbarn beschwert, die nicht direkt daneben wohnen dass sie sich von der Musik gestört fühlen.
Heute hat er wieder seit 5 Uhr seine blöde Musik laufen und an Schlafen war somit nicht mehr zu denken, und das an einem Sonntag!
Ausziehen ist für uns nicht leistbar, da wärs besser wenn der Nachbar geht und ALLE haben ihre ersehnte Ruhe.
Was können wir nun also machen um dem ganzen ein Ende zu setzen?
Nochmal zum Thema laute Nachbarn
Hallo funfair,
wir hatten in unserer Wohnhausanlage genau das selbe Problem.
Und ich, sowie auch andere Nachbarn, stehen auf dem Standpunkt:
Warum soll ich die Kosten einer Übersiedlung tragen, wenn sich ein Anderer blöd benimmt?
Und wer garantiert mir, dass ich dann nicht von einem anderen Lärmerzeuger der genervte Nachbar bin?
Wir haben einen Querulanten im Haus, der mittlereweile durch polizeil. Verwarnungen und Räumungsklagen der Hausverwaltung 'zur Ruhe' gekommen ist.
Mittlerweile sind die so einsichtig, dass es genügt anzuläuten und um Abstellung der Lärmbelästigung (Rollerskaten in der Whg. etc.) ersucht.
Dass war früher ganz anders.
Es hilft nur, dass sich die ruhigen Nachbarn abreden und immer wieder die Polizei holen, bzw. permanent bei der Hausverwaltung auf Einhaltung der Ruhezeiten bestehen.
Zumindest bei uns hats gefruchtet!
wir hatten in unserer Wohnhausanlage genau das selbe Problem.
Und ich, sowie auch andere Nachbarn, stehen auf dem Standpunkt:
Warum soll ich die Kosten einer Übersiedlung tragen, wenn sich ein Anderer blöd benimmt?
Und wer garantiert mir, dass ich dann nicht von einem anderen Lärmerzeuger der genervte Nachbar bin?
Wir haben einen Querulanten im Haus, der mittlereweile durch polizeil. Verwarnungen und Räumungsklagen der Hausverwaltung 'zur Ruhe' gekommen ist.
Mittlerweile sind die so einsichtig, dass es genügt anzuläuten und um Abstellung der Lärmbelästigung (Rollerskaten in der Whg. etc.) ersucht.
Dass war früher ganz anders.
Es hilft nur, dass sich die ruhigen Nachbarn abreden und immer wieder die Polizei holen, bzw. permanent bei der Hausverwaltung auf Einhaltung der Ruhezeiten bestehen.
Zumindest bei uns hats gefruchtet!
An sich ist der Vermieter verpflichtet für bewohnbare Zustände zu sorgen, außerdem gibt es eine Hausordnung, an die sich alle halten müssen.
Als kleine Schocktherapie würde ich es aber zur Abwechslung vielleicht einmal mit einer kleinen Besitzstörungsklage mit integrierter Unterlassungsklage probieren, müsste mM auch bei Lärmbelästigung funktionieren:
Einen freundlichen Brief an den Nachbarn als Warnung und ab der ersten Wiederholungstat Lärm mit Handy, Videocam o.ä. dokumentieren + Ohrenzeugen und innerhalb von 30 Tagen bei Gericht, am besten beim wöchentlichen Amtstag mit Hilfe des Richters oder Richterin Besitzstörungsklage einbringen und dem Störer bei der Verhandlung eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit Bußgeld für den Wiederholungsfall unterschreiben lassen.
Wenn er nicht zur Verhandlung kommt, gibt's ein Versäumungsurteil und die Unterlassung und vor allem die Gerichts- und eventuellen Anwaltskosten werden fällig, also mindestens 200 Euro. Dann hört man ja, ob er kleinlaut wird, der Nachbar.
HAnk

Als kleine Schocktherapie würde ich es aber zur Abwechslung vielleicht einmal mit einer kleinen Besitzstörungsklage mit integrierter Unterlassungsklage probieren, müsste mM auch bei Lärmbelästigung funktionieren:
Einen freundlichen Brief an den Nachbarn als Warnung und ab der ersten Wiederholungstat Lärm mit Handy, Videocam o.ä. dokumentieren + Ohrenzeugen und innerhalb von 30 Tagen bei Gericht, am besten beim wöchentlichen Amtstag mit Hilfe des Richters oder Richterin Besitzstörungsklage einbringen und dem Störer bei der Verhandlung eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit Bußgeld für den Wiederholungsfall unterschreiben lassen.
Wenn er nicht zur Verhandlung kommt, gibt's ein Versäumungsurteil und die Unterlassung und vor allem die Gerichts- und eventuellen Anwaltskosten werden fällig, also mindestens 200 Euro. Dann hört man ja, ob er kleinlaut wird, der Nachbar.
HAnk




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