Spülkasten defekt

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Tatjana Kuhner
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Spülkasten defekt

Beitrag von Tatjana Kuhner » 08.11.2011, 10:58

Guten Morgen,

ich habe folgendes Problem, als mein Spülkasten im WC nicht mehr funtionierte informierte ich darüber meine Hausverwaltung, zuerst meinten die ich müsse das selbst bezahlen, aber dann stellte sich heraus, da der Spülkasten in die Mauer eingebaut ist, dass dies die Hausverwaltunge bezahlt und ich einfach einen Intallateur aus der Nähe damit beauftragen soll und die Rechnung an die Hausverwaltung schicken lassen soll.

Gesagt getan. Nun ruft mich eine andere Dame von der Hausverwaltung an und erklärt mir das der Schwimmer (welcher im Spülkasten defekt war und ausgetauscht wurde) Sache des Vermieters ist und ich diesen selbst zu bezahlen hätte.

Ist das rechtlich wirklich so ok?

Vielen Dank für die Antworten schon im Vorhinein.

lg
Tatjana



Hank
Beiträge: 1529
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 08.11.2011, 23:58

Willkommen im Mietrechtsdschungel - es wird vielleicht auch für Schwimmer in der WC-Spülung ein eigenes OGH-Urteil geben.

Starke Abnützung und der allgemeine Zustand des Hauses bzw. die Gefahr für die allgemeinen Teile des Hauses sind Kriterien, ob dem Vermieter eine Erhaltungspflicht trifft.

So gehört ein Balkon zum allgemeinen Teil des Hauses, jedoch ein beschädigter Bodenbelag muss vom Mieter ersetzt werden.

Ein kaputter Boiler gehört dann nicht zur Erhaltungspflicht der Vermieters, wenn dadurch keine Wasserschäden im Haus zu befürchten sind.

Durch einen ermüdeten WC-Schwimmer ist eher auch kein Wasserschaden im Haus zu erwarten, sondern nur ein Endlosrinnen der Spülung, sodass sich der Spülkasten halt nicht mehr richtig auffüllt.

Eher korrekt von der Hausverwaltung.

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