Guten Tag den Rechtsgelehrten!
Eine Frage im Rahmen des WEG. Meine Miteigentümer möchten das Haus streichen lassen, obwohl der Bedarf dazu sicher nicht gegeben ist. Hintergrund ist der Verkauf einer Wohnung (Braut aufhübschen).
Zusatz: die Kosten sind vom Instandhaltungsfond bei weitem nicht gedeckt.
Dazu folgende Fragen:
- gehört dies in diesem Fall wirklich zur ordentlichen Verwaltung?
- welche Mehrheit ist für diese Arbeiten notwendig?
- muss ich mich als Einzelner dem "Verschönerungswunsch" beugen und mitzahlen?
Für sachdienliche Hinweise bin ich sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus
Fritz
WEG: Wann sind Erhaltungsarbeiten notwendig?
Zur ordentlichen Verwaltung gehört die ordentliche Erhaltung der allgemein genutzten Teile der Liegenschaft, aber nur im Rahmen des ortsüblichen Erhaltungszwecks und sicher nicht zur Verbesserung der Ertragschancen eines Miteigentümers.
Ein von der Eigentümergemeinschaft zu finanzierender Zierdezuwachs könnte mM nur durch eine schriftliche Gemeinschaftsordnung festgelegt sein, weil es sich um eine Nobelherberge gewisser Publizitätswirkung handelt oder so.
Ansonsten beim örtlichen Verein der Wohnungseigentümer nachfragen, klar, kostet eine Kleinigkeit an Mitgliedsbeitrag.
Ein von der Eigentümergemeinschaft zu finanzierender Zierdezuwachs könnte mM nur durch eine schriftliche Gemeinschaftsordnung festgelegt sein, weil es sich um eine Nobelherberge gewisser Publizitätswirkung handelt oder so.
Ansonsten beim örtlichen Verein der Wohnungseigentümer nachfragen, klar, kostet eine Kleinigkeit an Mitgliedsbeitrag.
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