Hallo,
wir haben folgendes Problem. Gestern wurde bei uns im gesamten Haus und im Vorderhaus das Gas abgestellt. Es gibt ein Leck in der Gasleitung von der Straße bis zum Haus sowie im Vorderhaus im Keller und bei uns im Haus soll auch noch irgendwo was undicht sein, weswegen dies jetzt in allen Wohnungen überprüft werden muss.
Der anberaumte Zeitraum bis das Gas wieder angestellt wird, wurde auf 4 Wochen bemessen.
D.h. für uns eiskaltes Wasser zum Duschen, Händewaschen, abwaschen von Geschirr, wir können nicht kochen, weil wir einen Gasherd haben (werden uns aber so eine elektrische Herdplatte kaufen müssen), wir können nicht heitzen (was jetzt noch nicht so schlimm ist, aber wer weiß wann es wieder kälter wird).
Unsere Hausverwaltung hat sich noch nicht gemeldet, aber wir wollten mal rausfinden, ob und wie viel Mietminderung man da verlangen kann?
Ich freue mich sehr über Anhaltspunkte ... oder Ideen an wen wir uns da wenden können ohne ein vermögen auszugeben.
Viele Grüße und Danke schon einmal im vorraus ....
Mietminderung bei Gasausfall
Bei Wohnungen oder einem vermieteten Haus besteht tatsächlich die Möglichkeit für den Mieter, eine Mietminderung für Mängel, eben z.B. funktionsuntüchtige Heizungen und auch nicht funktionierende Gasleitungenen zu verlangen.
Das Recht der Mietminderung leitet sich daraus ab, dass der Vermieter dazu verpflichtet ist, das Bestandobjekt in einem gebrauchstauglichen oder im vereinbarten Zustand zu übergeben beziehungsweise zu erhalten.
Aber Ihre HV wird das wohl einsehen, das gibt's doch nicht, das wäre ja Substandard, aber nachdem die Situation erst seit gestern besteht, wird wohl eher alles gut werden, alles andere wäre unterirdisches Favela-Niveau. 

Die Möglichkeit der Mietminderung jedenfalls kann bis zur Nichtzahlung der Miete führen. Mietminderung macht man an sich am einfachsten geltend, in dem man weniger Miete zahlt. Aber da sollte man aufpassen, denn wenn man zuviel einbehält, kann der Vermieter erfolgreich auf Räumung klagen.
Mietminderung ist natürlich ein Spezialgebiet im Mietrecht, daher ein Buchtip:
Der Wiener Rechtsanwalt Eike Lindiger hat im MANZ-Verlag, wo ja die meisten Gesetzbücher erscheinen, heuer den Ratgeber "Mietzinsminderung" mit vielen Musterbriefen herausgebracht und es kostet 28 Euro, absolut empfehlenswert.
Toi, toi, toi Hank

Das Recht der Mietminderung leitet sich daraus ab, dass der Vermieter dazu verpflichtet ist, das Bestandobjekt in einem gebrauchstauglichen oder im vereinbarten Zustand zu übergeben beziehungsweise zu erhalten.
Aber Ihre HV wird das wohl einsehen, das gibt's doch nicht, das wäre ja Substandard, aber nachdem die Situation erst seit gestern besteht, wird wohl eher alles gut werden, alles andere wäre unterirdisches Favela-Niveau. 

Die Möglichkeit der Mietminderung jedenfalls kann bis zur Nichtzahlung der Miete führen. Mietminderung macht man an sich am einfachsten geltend, in dem man weniger Miete zahlt. Aber da sollte man aufpassen, denn wenn man zuviel einbehält, kann der Vermieter erfolgreich auf Räumung klagen.
Mietminderung ist natürlich ein Spezialgebiet im Mietrecht, daher ein Buchtip:
Der Wiener Rechtsanwalt Eike Lindiger hat im MANZ-Verlag, wo ja die meisten Gesetzbücher erscheinen, heuer den Ratgeber "Mietzinsminderung" mit vielen Musterbriefen herausgebracht und es kostet 28 Euro, absolut empfehlenswert.
Toi, toi, toi Hank





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