Schlecht eingepasste Fenster

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urban_overload
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Schlecht eingepasste Fenster

Beitrag von urban_overload » 28.09.2011, 01:55

Hallo,

wir, mein Mitbewohner und ich, wohnen seit etwas mehr als einem Jahr in einer Altbauwohnung zur Miete, die von einer Hausverwaltung betreut wird. Nun hatten wir im vergangenen Winter das Problem, dass es in unseren beiden Zimmern immer recht kühl war, obwohl wir per Thermostat auf 21°C heizten.
Nach längerer Suche, die Heizsaison war beinahe um, fanden wir das Problem: Zwischen den Fenstern (diese befinden sich an der Außenfassade der Liegenschaft) und dem darunter befindlichen Fensterbrettern klafft ein mehrere Millimeter großer Spalt, durch welchen es bei Kälte oder Wind ziemlich kühl reinzieht. Die Tatsache, dass sich die Heizkörper genau unter diesen Fenstern befinden, trägt erschwerend dazu bei, dass eine beträchtliche Menge an Heizleistung verloren geht und die Räume sehr schnell abkühlen. Bei den Fenstern handelt es sich um halbwegs moderne Kunststoff(?)-Fenster, die im Zuge der Renovierung der Wohnung vor einigen Jahren eingebaut wurden.

Als ich einen Vertreter der Hausverwaltung telefonisch mit diesem Problem konfrontierte, schaltete dieser auf stur, meinte, dass sei nicht deren Problem, sondern unseres, wurde recht unfreundlich und meinte, wir sollen doch einen Tischler beauftragen, die betreffonen Stellen mit einer Holzkonstruktion abzudichten. Da wurde mir das Gespräch zu blöd und ich verabschiedete mich.

Nun meine Fragen:
a) Wo sieht das Gesetz bzw. die Justiz in solch einem Fall die Zuständigkeit? Meiner Meinung nach liegt sie eindeutig beim Vermieter/der HV, aber ich lasse mich (wenn auch nur ungerne) eines Besseren belehren.
b) Wenn der Vermieter/die HV zuständig sein sollte - wie sieht die weitere, rechtlich einwandfreie Vorgehensweise aus? Brief mit Forderung, den Mangel zu beheben + angemessene Fristsetzung (1 Monat?) an die HV? Wenn ja, wie ist ein solcher idealerweise zu formulieren?

Besten Dank im Voraus,

urban_overload



MG
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Beitrag von MG » 28.09.2011, 07:13

eindeutig Sache des Vermieters. Frist setzen und wenn ers nicht erledigt, ab Beginn der Heizsaison MZ mindern. Zusätzlich Verfahren einleiten mit dem ihm die Reparatur gerichtlich auferlegt wird. Eine Mitgliedschaft bei einer Mieterorg. wäre zu überlegen.

urban_overload
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Beitrag von urban_overload » 28.09.2011, 11:00

Danke für Ihre Antwort!

Jetzt habe ich aber noch weitere Fragen:

a) Wie lange sollte denn besagte Frist sein? 1 Monat?
b) Wie ist ein solcher Brief zu formulieren (evtl. mit Verweis auf Gesetze und Urteile in ähnlichen Fällen - wenn ja, welche?)
c) Was wäre ein angemessener Prozentsatz zur Mietzinsminderung? 5%? 10%? Von welchem Betrag ist dieser abzuziehen - der Gesamtmiete (inkl. BK etc.) oder dem reinen Hauptmietzins?

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